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Nachrichten Groß-Gerau | Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 84,4 Corona-Infektionen binnen sieben Tagen (Stand Freitag 16. Oktober) hat die Corona-Pandemie im Kreis einen neuen Höchststand erreicht. Der Verwaltungsstab des Kreises hat deshalb am heutigen Freitag neue Allgemeinverfügungen erlassen. Der Verwaltungsstab des Kreises hat daher am heutigen Freitag neue Allgemeinverfügungen erlassen. Die neuen Allgemeinverfügungen gelten ab dem morgigen Samstag (17. Oktober 2020) um 8:00 Uhr.


Diese Maßnahmen wurden beschlossen

Ab dann Sperrstunden in Gaststätten um 23:00 Uhr. Zudem darf Alkohol zwischen 23:00 und 6:00 Uhr nicht verkauft werden und bei Treffen in der Öffentlichkeit und bei privaten Feiern gilt eine maximale Teilnehmerzahl von zehn Personen.

„Der Kreis Groß-Gerau ist nun in der letzten Stufe des Eskalationskonzepts angekommen. Wir müssen dringend gegensteuern. Um die fatale Entwicklung zu stoppen, kommen auf die Menschen im Kreis weitere Einschränkungen zu“, sagten Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer.

Maskenpflicht ab Klasse 5 bleibt bestehen

Die Allgemeinverfügung im schulischen Bereich mit der Maskenpflicht ab Klasse 5 im Präsenzunterricht sowie dem Verbot des Schulsports in geschlossenen Räumen bleibt weiterhin bestehen. Neue Verfügungen regeln nun Bereiche des sozialen und des öffentlichen Lebens. Die Verfügungen des Kreises orientieren sich an den Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz. Der Kreis habe nicht schneller reagieren können, weil die Vereinbarung von Bund und Ländern erst in Landesrecht umgesetzt werden musste, so Will.

Aktuelle Pandemielage erfordert ein entschlossenes Vorgehen

„Zusammen mit dem Hessischen Sozialminister Kai Klose haben sich die Gesundheitsdezernenten der Städte und Landkreise in der Rhein-Main-Region auf Eckpunkte eines gemeinsamen Handelns verständigt“, berichtete Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Eine möglichst einheitliche Linie ist wichtig, um mit den Maßnahmen bei den Menschen vor Ort auf viel Akzeptanz zu stoßen“, so Astheimer und Will. Beiden ist bewusst, wie stark der Staat mit diesen Maßnahmen in Grundrechte und den Alltag der Menschen eingreift.

„Aber die aktuelle Pandemielage erfordert ein entschlossenes Vorgehen. Schließlich erlassen wir die mit den Verfügungen einhergehenden Einschränkungen nicht, um die Menschen zu gängeln, sondern im Gegenteil, um die schwächeren Menschen in der Gesellschaft vor den unkalkulierbaren Folgen einer Covid-19-Infektion zu schützen.“



Bereits am Dienstag wurden die Maßnahmen verschärft

Am Dienstag hatte der Kreis seine Allgemeinverfügung bereits an die Lage angepasst und strengere Vorgaben verfügt, was zum Beispiel die Teilnahmezahl für Privatfeste betraf. Weil die Kurve der Infektionszahlen weiter extrem nach oben zeigt, wurden am Freitag weitere Einschränkungen beschlossen. Private Zusammenkünfte und private Feierlichkeiten sind künftig im öffentlichen und privaten Raum auf maximal zehn Personen beschränkt. Im privaten Raum gibt es zudem die Empfehlung, dass sich dort nicht mehr als zwei Hausstände treffen sollten. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote werden auf maximal 100 Personen begrenzt. Hier ist außer auf dem eigenen Sitzplatz eine Alltagsmaske zu tragen.

Untersagt wird künftig außerdem die Abgabe von Alkohol im Freien in der Zeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. „Es ist jetzt nicht die Zeit der Vergnügungen und des geselligen Partymachens“, so Will und Astheimer.

Tragen von Alltagsmasken auch für Personal in Alten- und Pflegeheimen

Der Kreis hat zudem verfügt, dass in Alten- und Pflegeheimen das Tragen einer Alltagsmaske auch für das dort tätige Personal sowie für Besucher verpflichtend ist. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Besuchsregelungen auf maximal drei Besuche pro Woche jeweils für eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch zu begrenzen. Weiterhin wird auch der Sportbetrieb reglementiert: Für den Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports sind Zuschauer nicht zugelassen. Im Breiten- und Freizeitsport sind im Freien 100 Zuschauende erlaubt, in den Hallen wegen der erhöhten Aerosolbildung durch den Sport nur 50 Personen. Der Kreis empfiehlt, auf Zuschauende auch im Breiten- und Freizeitsport komplett zu verzichten.

„Wir müssen einen zweiten Lockdown verhindern“

„Wir wissen, was wir den Menschen in unserem Kreis mit diesen Maßnahmen zumuten“, sagten Will und Astheimer. Aber die aktuelle Entwicklung fordere den Kreis zum Handeln auf. Am vergangenen Sonntag hatte der Kreis zum ersten Mal die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten. Mit Erreichen der höchsten Stufe des Eskalationskonzepts (Stufe 5, dunkelrot) geht eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab Covid-19 des Hessischen Sozialministeriums in allen medizinischen Fragen einher. „Wir arbeiten seit Tagen mit dem Ministerium eng und vertrauensvoll zusammen“, so Gesundheitsdezernent Astheimer und Landrat Will: „Wir müssen einen zweiten Lockdown verhindern. Deshalb bewerten wir die Lage jeden Tag neu.“