BYC-NewsMobilitätWas muss ich tun wenn ein Parkscheinautomat defekt ist?

Was muss ich tun wenn ein Parkscheinautomat defekt ist?

Es ist eine klassische Stresssituation im Straßenverkehr: Der Parkplatz ist gefunden, doch am Ziel angekommen stellt sich heraus, dass der Parkscheinautomat defekt ist.

Wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, bedeutet das keineswegs, dass die Parkraumbewirtschaftung aufgehoben ist. Als Verkehrsteilnehmer unterliegen Sie in diesem Moment einer Sorgfalts- und Nachweispflicht. Wer einfach ohne Beleg weggeht, riskiert ein Verwarnungsgeld, da das Ordnungspersonal nicht ohne Weiteres erkennen kann, ob das Gerät tatsächlich gestreikt hat oder lediglich kein passendes Kleingeld vorhanden war.

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Die Parkscheibe: Ihr wichtigster Ersatz

Ist der Parkscheinautomat defekt, greift laut § 13 der StVO automatisch die Parkscheibenregelung. Autofahrer sind in diesem Fall verpflichtet, eine normgerechte Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Dabei gibt es jedoch strikte Vorgaben:

  • Korrekte Einstellung: Die Parkscheibe wird immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Kommen Sie um 10:05 Uhr an, stellen Sie die Scheibe auf 10:30 Uhr.

  • Einhaltung der Höchstparkdauer: Auch bei einem technischen Defekt darf die auf den Schildern angegebene maximale Parkzeit nicht überschritten werden. Ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt, müssen Sie Ihr Fahrzeug auch mit Parkscheibe nach Ablauf dieser Frist entfernen oder umsetzen.

  • Kein „Nachstellen“: Das einfache Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ablauf der Zeit ist unzulässig und kann wie ein Parkverstoß geahndet werden.

Die Suche nach Alternativen ist rechtlich verpflichtend

Ein einzelner defekter Automat ist kein Freifahrtschein für kostenloses Parken. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Autofahrer sind verpflichtet, im näheren Umkreis nach einem weiteren funktionstüchtigen Gerät zu suchen.

  • Zumutbarkeit: Ein zweiter Automat gilt in der Regel als zumutbar, wenn er sich in derselben Parkzone befindet und in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar ist. In dicht bebauten Innenstädten ist dies fast immer der Fall.

  • Handyparken als Joker: In vielen Städten ist die Zahlung per App mittlerweile eine rechtssichere Alternative. Ist ein Parkscheinautomat defekt, kann der digitale Parkschein direkt über das Smartphone gelöst werden. Dies ist oft die sicherste Variante, um gar nicht erst in die Beweisnot zu geraten.

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Beweise sichern und Störung professionell dokumentieren

Sollte tatsächlich weit und breit kein funktionierendes Gerät zu finden sein, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Falls Sie trotz Parkscheibe einen Strafzettel erhalten, obwohl der Parkscheinautomat defekt war, helfen folgende Schritte beim Widerspruch gegen das Bußgeld:

  1. Visuelle Beweise: Fotografieren Sie das Display des Automaten mit der Fehlermeldung sowie die Automatennummer, die meist am Gehäuse angebracht ist.

  2. Zeugen hinzuziehen: Falls Mitfahrer oder Passanten den Defekt ebenfalls bemerkt haben, notieren Sie sich deren Namen und Kontaktdaten.

  3. Meldung erstatten: An fast jedem Gerät findet sich eine Störungs-Hotline. Ein kurzer Anruf informiert den Betreiber. Notieren Sie sich den Zeitpunkt des Telefonats – dies kann im Zweifel als Beleg für Ihre Redlichkeit dienen.

Was Sie niemals tun sollten

Vermeiden Sie es, handgeschriebene Zettel wie „Automat kaputt“ hinter die Scheibe zu legen, ohne zusätzlich eine Parkscheibe zu benutzen. Solche Notizen werden von der Verkehrsüberwachung oft ignoriert, da sie keinen rechtlich verbindlichen Nachweis über die exakte Ankunftszeit liefern. Die Parkscheibe bleibt bei einem Szenario, in dem der Parkscheinautomat defekt ist, das einzig rechtlich anerkannte Hilfsmittel zur Zeitmessung.

Zudem schützt Unkenntnis nicht vor Strafe: Wer behauptet, den Defekt nicht bemerkt zu haben und deshalb gar nichts hinterlegt hat, zahlt im Falle einer Kontrolle das volle Verwarnungsgeld.

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