Nachrichten Mainz | Dass Silvester in diesem Jahr anders ausfallen wird als gewohnt, dürfte in der Zwischenzeit klar sein. In Rheinland-Pfalz wird es auch zum Jahreswechsel keine Lockerungen geben. Doch was genau bedeutet das?


Mit wie vielen Personen ist Feiern erlaubt?

Auch zum Jahreswechsel werden in Rheinland-Pfalz die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten. Das bedeutet, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Wie auch bisher sind Kinder unter 14 Jahren von dieser Regelung ausgenommen und zählen nicht dazu. Zudem wurde für den 31.12.2020 sowie für den 01.01.2021 ein An- und Versammlungsverbot beschlossen. Das bedeutet, dass es verboten ist, sich mit anderen auf der Straße zu treffen.

Achtung: Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist bereits seit dem 16. Dezember untersagt. Wenn man auf das neue Jahr anstoßen möchte, sollte man das also nicht vor der Haustür tun.

Wie sieht es mit Feuerwerk und Böllern aus?

Generell gilt in diesem Jahr auf großen Plätzen und Straßen in Rheinland-Pfalz ein Feuerwerks-Verbot. Um welche Plätze und Straßen es sich dabei handelt wird von den Kommunen selbst festgelegt. Zusätzlich ist auch das Veranstalten von öffentlichen Feuerwerken nicht erlaubt.

Da der Verkauf von Feuerwerk und Böllern in diesem Jahr untersagt ist, wird es vermutlich auch zu Hause schwer. Allerdings ist es nicht verboten, ein Feuerwerk beispielsweise im eigenen Garten zu machen. Wer also noch Raketen aus dem vergangenen Jahr zuhause hat, darf diese von seinem Privatgrundstück aus abschießen. Um die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten, wird allerdings empfohlen, in diesem Jahr darauf zu verzichten.

Gibt es Ausgangssperren an Silvester?

Ausgangssperren gelten nur in einigen Kommunen in Rheinland-Pfalz. In Speyer,  Ludwigshafen, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis gelten die Ausgangssperren noch bis zum 10. Januar. Dort darf man also zwischen 21 und 5 Uhr darf das Haus nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen. Den Jahreswechsel draußen miterleben zu wollen, zählt nicht als Ausnahmefall.

Auch in Pirmasens gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Diese wurde allerdings zu Silvester gelockert und greift an Neujahr erst ab 1:00 Uhr.

In Kommunen, in denen an Silvester keine Ausgangssperre gilt, darf man grundsätzlich zum Jahreswechsel nach draußen gehen.



Können wir essen gehen oder beim Lieferservice bestellen?

Der Besuch im Restaurant zu Silvester wird in diesem Jahr ins Wasser fallen. Die Restaurants und Bars sind wegen dem Lockdown geschlossen und bleiben es auch an Silvester. Ausnahmen wird es nicht geben.

Essen zum Abholen und Liefern anzubieten, wird hingegen auch an Silvester erlaubt sein. Man kann sich das Lieblingsessen also einfach liefern lassen oder auch vor Ort abholen.

Verreisen an Silvester

Aktuell gelten keine Verbote für Reisen innerhalb Deutschlands oder in andere Länder. Grundsätzlich ist es also möglich, an Silvester zu verreisen. Allerdings gilt für viele Länder wegen des Pandemie-Geschehens eine Reisewarnung, welche man bei der Planung beachten sollte. Zudem rät die Bundesregierung dazu, auf Reisen wann immer möglich zu verzichten.

Muss ich mit Kontrollen rechnen?

Wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer mitteilte, sei es nicht möglich, alles und jeden zu kontrollieren. Sie appellierte aber an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wenn wir neue Regeln machen für Silvester, dann ist das der Appell an die Menschen, sich daran zu halten und das ernst zu nehmen.“