Frau am Schreibtisch
Frau am Schreibtisch

Um im Alter nicht von Altersarmut betroffen zu sein, ist es wichtig, sich frühzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge zu kümmern. Viele junge Menschen schieben diese Aufgabe jedoch vor sich her, da das Alter noch weit entfernt scheint. Dabei gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, sich für später abzusichern.

Mehr Spielraum durch Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Seit 01. Januar wird bei rund 90 Prozent der Steuerzahler kein Solidaritätszuschlag mehr fällig. Nur Besserverdienende und einige Unternehmen müssen weiterzahlen. Wieviel Geld jeder einzelne dadurch spart, kann nicht pauschal gesagt werden. Als Beispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 120.800 Euro im Jahr und zwei Kindern hat nun knapp 1.000 Euro netto jährlich mehr zur Verfügung. Ein Single mit einem Einkommen von 31.200 Euro immerhin 202 Euro mehr Netto im Jahr. Angestellte können in ihren Gehalts- oder Steuerunterlagen entnehmen, wie viel Solidaritätszuschlag sie bislang gezahlt haben. Die Anpassung wird automatisch in den Lohnsteuerprogrammen der Arbeitgeber vorgenommen.

Die Einsparung bietet eine gute Möglichkeit, mehr aus dem neuen Netto zu machen. Investieren Sie in Ihre Altersvorsorge und bauen Sie Ihr Vermögen auf. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei der Sparkasse Mainz und lassen Sie sich von den Expertinnen und Experten bei Ihren Plänen beraten. Oder informieren Sie sich vorab online, wie Sie Ihr Geld am besten anlegen können

Mit Aktien für das Alter vorsorgen

Die staatliche Rente als erste Säule der Altersvorsorge wird künftig bei den meisten Menschen nicht mehr ausreichen. Um die Sicherung des Lebensstandards bei Renteneintritt zu gewährleisten, müssen betriebliche und private Vorsorge ausgebaut werden. Hierfür sind renditestärkere Instrumente gefragt, damit die Belastungen für Sparer im erträglichen Rahmen bleiben. Für viele Anleger können dabei Aktien ein mögliches Mittel sein, Lücken in der gesetzlichen Rente zu schließen.

Unter welchen Voraussetzungen Aktien als Altersvorsorge geeignet sind, hängt davon ab, was man von der Anlage erwartet. Möglich sind sowohl Anlageformen mit einem garantierten Rückzahlungsbetrag, als auch solche, die keine Garantie bieten. Bei der Auswahl der richtigen Anlageform muss bedacht werden, was wichtiger ist. Soll zu einem bestimmten Zeitpunkt ein garantierter Rückzahlungsbetrag zur Verfügung stehen? Dann ist der „Preis“ für diese Garantie eine unter Umständen weniger hohe Rendite. Oder kann der Auszahlungszeitpunkt zeitlich flexibel sein? Dann können genau zu dem Zeitpunkt die Früchte der Anlage geerntet werden, wenn die Kurse sich mit den Erwartungen decken.

Mit der Riester-Rente von staatlicher Förderung profitieren

Von besonders hoher staatlicher Förderung profitiert man mit der renditestarken Altersvorsorge. Vor allem für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen eignet sich diese Form des Sparens. Und auch für Besserverdienende ist dies durch zusätzliche Steuervorteile interessant. Die Riester-Rente ist auch für die Verwendung von selbstgenutztem Wohneigentum möglich. Und im Falle einer Arbeitslosigkeit (Hartz IV) darf der Staat nicht auf die Ersparnisse zugreifen.

Durch die staatlichen Zulagen und mögliche Steuervorteile ist es besonders lukrativ mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorzusorgen. Der Staat erhöht den eingezahlten Eigenbetrag durch eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Berufseinsteiger erhalten zusätzlich eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro. Und für jedes Kind gibt es eine Extra-Zulage in Höhe von 185 Euro. Für Kinder die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro. Gegebenenfalls können die eigenen Beiträge auch als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sodass Steuerersparnisse möglich sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer im Alter gut abgesichert sein will, sollte seine Gesundheit nicht aus den Augen verlieren. Berufsunfähigkeit ist ein unterschätztes Risiko. Statistiken zeigen, dass dies jeden vierten Arbeitnehmer trifft. Nur wer unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt als erwerbsgemindert und erhält die volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente. Für berufsunfähige Menschen gilt dies nicht, es sei denn, man ist vor dem 01.01.1961 geboren. In diesem Fall erhalten man auch bei Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Rente hängt unter anderem von den bei Renteneintritt angesammelten Anwartschaftspunkten ab. Damit steht aber auch fest: Die Einkünfte werden im Fall des Falles aller Voraussicht nach drastisch sinken. Eine volle Erwerbsminderungsrente liegt bei ungefähr 35 Prozent des Bruttogehaltes.

Die Berufsunfähigkeit hat im Fall ihres Eintretens unmittelbar Einfluss auf das Einkommen. Doch auch darüber hinaus sind die Auswirkungen nicht zu vernachlässigen. Denn durch den geringeren finanziellen Spielraum sinken auch die Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen. Regelmäßige Beitragszahlungen zu einer privaten Altersvorsorge sind dann eventuell nicht mehr möglich. Das Risiko der Berufsunfähigkeit lässt sich jedoch in finanzieller Hinsicht abmildern. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können finanzielle Einbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit teilweise ausgeglichen werden. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bis zu 60 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Dadurch bleibt ein finanzieller Spielraum, den sicherlich jeder gut gebrauchen kann, wenn die Gesundheit der eigenen Lebensplanung einen Strich durch die Rechnung macht.

Zu den verschiedenen Formen der Altersvorsorge beraten Sie gerne die Expertinnen und Experten der Sparkasse Mainz. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen sich ausrechnen, wie Sie für Ihr Alter ein Vermögen aufbauen können.

Eine persönliche Beratung gibt es vor Ort

Adresse:
Sparkasse Mainz
Bahnhofstraße 1
55116 Mainz
Tel: 06131 – 200 9 100
Hier gibt es weitere Informationen rund um die Altersvorsorge