Nachrichten Groß-Gerau | Rund um den Wechselsee in Biebesheim wurden insgesamt zwölf tote Schwäne und ein toter Wasservogel aufgefunden. Das Veterinäramt des Kreises hat daraufhin am Donnerstag ein Betretungsverbot rund um den Fundort der tot aufgefundenen Wildvögel erlassen. Bei den sieben Schwänen, die am Montag dort geborgen wurden, hat der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) bereits den Geflügelpest-Virus Influenza A-Virus, Subtyp H5 festgestellt. „Die Befunde des Friedrich-Loeffler-Instituts für die toten Schwäne stehen aktuell noch aus und werden für den Freitag, 5. März 2021 erwartet“, sagte Amtstierärztin Dr. Katrin Stein.


Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Erkrankung

„Sollte das Friedrich-Loeffler-Institut den Ausbruch der Geflügelgrippe bestätigen, werden sowohl ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den Fundort sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern amtlich angeordnet werden“, so Dr. Stein. „Der Verdacht einer Tierseuche“, erläutert sie weiter, „ergibt sich nach dem gehäuften Auffinden von toten Wildvögeln zusammen mit dem Laborbefund des LHL. Der Ausbruch einer Tierseuche kann durch das Veterinäramt allerdings erst nach Bestätigung des Laborbefunds durch das Friedrich-Loeffler-Institut erfolgen.“ Das Betretungsverbot umfasst den Wechselsee, Weideteich und Ellenloch in Biebesheim.

„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat“, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung, die im Wortlaut auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau veröffentlicht ist. „Um sicher auszuschließen, dass zukünftig eine Verschleppung des Virus stattfindet, ist es angemessen und erforderlich, ein Betretungsverbot in der angeführten Größe anzuordnen“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Nur wenn die getroffenen Maßnahmen sofort greifen, kann die Tierseuche wirksam bekämpft werden“, so Dr. Stein. Das verfügte Betretungsverbot tritt deshalb auch bereits schon am Freitag, 5. März 2021, in Kraft.

Gebiet mit Betretungsverbot | Quelle: Kreisverwaltung Groß-Gerau

Die Kreisverwaltung hatte schnell reagiert

Der Kreis Groß-Gerau hatte im vergangenen Dezember als erster Kreis in Hessen nach dem Nachweis des Geflügelpest-Virus im Vogelsbergkreis alle privaten und gewerblichen Tierhalter angewiesen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten. Die sogenannte Aufstallung des Geflügels war kreisweit ebenfalls in einer Allgemeinverfügung geregelt. „Wir müssen bei dem Thema sehr vorsichtig sein. Schließlich ist der Kreis Groß-Gerau als Überwinterungsquartier bei Gänsen und Schwänen sehr beliebt“, sagte Astheimer. „Der Kreis Groß-Gerau besitzt flächenmäßig sehr große ornithologische Risikogebiete.“

Auf der Homepage des Kreises finden sich Informationen zur aktuellen Situation. Unter anderem sind ein Merkblatt für Geflügelhalter sowie Erläuterungen zum Seuchengeschehen vom Friedrich-Loeffler Institut abrufbar.