amt fuer recht und ordnung
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Die Verbotsverfügung der Stadt Bad Kreuznach zu den „Spaziergängen“ besteht für Montag, 31. Januar, fort. Darauf weist Ordnungsdezernent Markus Schlosser ausdrücklich hin, nachdem sich die Teilnehmerzahlen an den Montagsaktionen gegen die Corona-Maßnahmen trotz des Verbots am vergangenen Montag nur geringfügig reduziert hatten.

77 Anzeigen erstellt

Zu den am vergangenen Montag festgestellten Verstößen gegen die Verbotsverfügung wurden bereits in allen 77 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Nach einer kurzen, aber angemessenen Anhörungszeit werden die Bußgeldbescheide in einer Höhe von bis zu 500 Euro zugestellt. Für den heutigen Montag (31.01.2022) wird wieder mit Teilnehmern an der untersagten Versammlung gerechnet. Bis zum Wochenende ist kein Antrag aus der Gruppe der „Spaziergänger“ auf eine Versammlung bei der Versammlungsbehörde eingegangen.

Appell des Ordnungsdezernenten

„Ich wiederhole daher meinen dringenden Appell, sich nicht an der Versammlung ,Spaziergang gegen die Corona-Schutzmaßnahmen‘ zu beteiligen. Die nach wie vor sehr hohe Anzahl an Neuinfektionen im Landkreis, besonders in der Stadt Bad Kreuznach, lassen nur angemeldete Versammlungen zu, deren Teilnehmer sich an die Auflagen hinsichtlich Maskengebot und Abstand halten“, betont Schlosser.

Hier geht es zur Allgemeinverfügung der Stadt Bad Kreuznach