BYC-NewsMainzInsolvenz MainzUpdate zur Insolvenz von Römheld & Moelle in Mainz

Update zur Insolvenz von Römheld & Moelle in Mainz

Ein bedeutendes Kapitel in der jüngeren Geschichte der Mainzer Industrielandschaft findet einen positiven Abschluss. Das Insolvenzgericht in Mainz hat das Insolvenzverfahren von Römheld & Moelle Eisengießerei GmbH offiziell aufgehoben. Die traditionsreiche Gießerei, ansässig in der Rheinallee 92 in Mainz-Mombach, kann damit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer stabilen und eigenständigen Zukunft machen. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 258 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), nachdem der zuvor erarbeitete Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

Weg frei für die Traditionsgießerei

Die Geschäftsführung des Unternehmens, vertreten durch Christoph Althausse und Rudolf Riedel, hatte in den vergangenen Monaten intensiv an der Restrukturierung gearbeitet. Das unter dem Aktenzeichen 280 IN 144/25 geführte Insolvenzverfahren von Römheld & Moelle diente dazu, das Unternehmen auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen, ohne den Betrieb einzustellen. Mit der Bestätigung des Insolvenzplans durch die Gläubiger und das Gericht ist die Phase der gerichtlichen Überwachung nun weitgehend beendet.

Details zum Beschluss

Die Aufhebung des Verfahrens bedeutet für das Unternehmen die Rückerlangung der vollen Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen, sofern der Plan keine anderweitigen Überwachungsmechanismen vorsieht. Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Mainz kann von berechtigten Personen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Für die Mitarbeiter am Standort Mainz sowie für die Kunden und Lieferanten ist dieser Schritt ein klares Signal für Kontinuität. Das Insolvenzverfahren von Römheld & Moelle zeigt damit, dass die Instrumente der Insolvenzordnung erfolgreich zur Sanierung traditionsreicher Industriebetriebe genutzt werden können, um Arbeitsplätze und Know-how in der Region zu erhalten.

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Ursprungsmeldung aus 2025

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Römheld & Moelle Eisengießerei GmbH, mit Sitz an der Rheinallee 92 in Mainz, hat das Amtsgericht Mainz am 29. Juli 2025 wichtige Verfahrensschritte eingeleitet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer C. Althausse und R. Riedel, strebt eine Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung an.

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde der Gesellschaft eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung zur wirtschaftlichen Stabilisierung des traditionsreichen Mainzer Betriebs zu erarbeiten.

Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main. Der Sachwalter übernimmt eine überwachende Funktion und soll die Geschäftsführung bei der Fortführung der laufenden Geschäfte kontrollierend begleiten. Die Eisengießerei bleibt somit vorerst handlungsfähig und darf unter Aufsicht weiterhin über ihr Vermögen verfügen.

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Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz einsehbar. Gläubiger und die Antragstellerin selbst haben die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln. Die Beschwerde ist binnen einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Mainz einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erfolgen und ist von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie soll begründet sein und den angefochtenen Beschluss eindeutig benennen.

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