Digitalisierung, Quelle: pixabay.com

Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist dabei ein zentraler Baustein, um das Internet für alle zugänglich zu machen. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und die Umsetzung der BITV 2.0.

Was ist die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass digitale Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese Verordnung ist besonders relevant für die Webpräsenzen der öffentlichen Hand, da sie den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) folgt. Die BITV 2.0 zählt zu den wichtigsten Gesetzen im Internet. Das Ziel ist es, eine digitale Umgebung zu schaffen, die von jedem ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Rechtliche Grundlagen der BITV 2.0

Die BITV 2.0 ist Teil des deutschen Rechtsrahmens, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen regelt. Sie verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland, ihre Websites und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen barrierefrei genutzt werden können. BITV 2.0 richtet sich nach den Paragraphen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, die klar definieren, wie digitale Angebote zugänglich gemacht werden müssen. Dies schließt folgende Hauptanforderungen ein:

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1

Die BITV 2.0 orientiert sich an den WCAG 2.1 auf der Konformitätsstufe AA. Diese international anerkannten Richtlinien legen fest, dass Webangebote bestimmte technische und gestalterische Anforderungen erfüllen müssen, um die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit verschiedenen Behinderungen sicherzustellen. Die Konformität auf Stufe AA umfasst dabei nicht nur Basisanforderungen (Stufe A), sondern erweitert diese um zusätzliche Kriterien, die einen breiteren Zugang ermöglichen und typische Barrieren für Menschen mit Behinderungen adressieren.

Technische Anforderungen

Der § 4 der BITV 2.0 spezifiziert die technischen Anforderungen im Detail. Zu den Kernanforderungen gehören:

  • Lesbarkeit von Texten: Sicherstellung ausreichender Kontraste zwischen Textfarbe und Hintergrund, Verwendung lesbarer Schriftgrößen und Schriftarten.
  • Bedienbarkeit von Navigationselementen: Gewährleistung, dass alle interaktiven Elemente auch über Tastaturbefehle steuerbar sind und klare, verständliche Anweisungen für die Navigation bieten.
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien: Design und technische Umsetzung müssen so gestaltet sein, dass Inhalte durch Screenreader korrekt ausgegeben werden können und andere Hilfstechnologien, wie Spracheingabesysteme, unterstützt werden.

Leichte Sprache und klare Strukturen

Ein wesentlicher Bestandteil der BITV 2.0 ist die leichte Sprache, um die Zugänglichkeit der Inhalte für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen zu ermöglichen. Webseiten sollten Informationen so aufbereiten, dass sie einfach zu verstehen sind, was den Einsatz klarer, direkter Sätze und eine logische Informationsstrukturierung einschließt. Dies fördert das Verständnis bei Personen mit Lernschwierigkeiten und verbessert die allgemeine Nutzererfahrung.

Dokumentation und Erklärung gemäß § 5 BITV 2.0

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, gemäß § 5 der BITV 2.0 eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Diese Erklärung muss detailliert Auskunft geben über den aktuellen Stand der Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote. Sie sollte zudem Anweisungen enthalten, wie Nutzer Feedback zu Barrierefreiheitsproblemen geben können, einschließlich Kontaktdaten für die zuständige Stelle oder Person. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht es den Nutzern, aktiv an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit mitzuwirken.

Umsetzung der BITV 2.0 in der Praxis

Zur praktischen Umsetzung der BITV 2.0 sollten Entwickler und Webdesigner eine umfassende Zugänglichkeitsstrategie verfolgen. Dies beinhaltet die regelmäßige Schulung des Teams in Sachen Barrierefreiheit im Internet, die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Testprozess und die Implementierung von Feedbackmechanismen, um die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.

Überprüfung und Compliance

Es ist essenziell, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre digitalen Angebote den BITV 2.0 Standards entsprechen. Instrumente wie der BITV-Test bieten eine strukturierte Methode, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu evaluieren. Dieser Test prüft Ihre Website auf Konformität mit den WCAG-Kriterien und liefert einen umfassenden Bericht über mögliche Mängel und Verbesserungsvorschläge.

Für eine detaillierte Überprüfung Ihrer Website auf BITV 2.0 Konformität bietet Userway eine spezielle Checkliste. Diese Checkliste ist ein wichtiges Tool, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit abgedeckt sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie viele Prüfschritte hat die BITV?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umfasst insgesamt 50 Prüfschritte, die die Konformität einer Website mit den WCAG 2.1-Richtlinien sicherstellen. Diese Prüfschritte decken verschiedene Aspekte der Zugänglichkeit ab, darunter visuelle Anforderungen, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Inhalte.

Was ist der BITV-Test?

Der BITV-Test ist ein standardisiertes Verfahren, das entwickelt wurde, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites zu bewerten. Dieses Tool prüft, ob digitale Inhalte den Vorgaben der BITV 2.0 entsprechen, welche wiederum auf den WCAG 2.1-Standards basieren. Der Test umfasst eine gründliche Analyse von Elementen wie Textkontrasten, Navigationselementen, Bildbeschreibungen und der allgemeinen Zugänglichkeit der Website.

Was ist nach dem BITV unter Barrierefreiheit im Webdesign zu verstehen?

Nach der BITV wird unter Barrierefreiheit im Webdesign verstanden, dass Websites und mobile Applikationen so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies umfasst die Bereitstellung von Alternativtexten für visuelle Inhalte, die Nutzung von leicht verständlichen Menüführungen, die Gewährleistung von ausreichenden Kontrasten und die Unterstützung von assistiven Technologien wie Screenreadern. Barrierefreiheit im Webdesign nach BITV bedeutet somit, dass alle Nutzer die angebotenen Inhalte und Funktionen einer Website vollumfänglich und selbstständig nutzen können.