Zwischen Dienstag, dem 3. Februar, und Mittwoch, dem 4. Februar 2026, ereignete sich ein folgenschwerer Unfall auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach. Im Bereich der Fußgängerunterführung zur Charles-de-Gaulle-Straße wurde ein ordnungsgemäß geparkter roter Renault Clio erheblich beschädigt. Der Verursacher entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle.
Die Fahrzeughalterin entdeckte bei ihrer Rückkehr frische Schäden an der vorderen Stoßstange ihres Wagens. Nach aktuellem Ermittlungsstand der Polizei stieß ein unbekannter Fahrer beim Ein- oder Ausparken gegen den Renault. Zwar hinterließ der Verursacher einen Zettel mit einer Telefonnummer, doch diese stellte sich als unleserlich heraus.
Ermittlungen der Polizei laufen
Die Beamten der Polizeiinspektion Bad Kreuznach haben bereits verschiedene Zahlenkombinationen der hinterlassenen Notiz geprüft, konnten jedoch bislang keine Verbindung zum Unfallverursacher herstellen. Es wird daher ausdrücklich nach Zeugen gesucht, die den Unfall auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach beobachtet haben oder Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug geben können.
Wichtiger Hinweis: Ein Zettel reicht nicht aus
In diesem Zusammenhang mahnt die Polizei, dass das bloße Hinterlassen einer Nachricht am beschädigten Fahrzeug rechtlich keinesfalls genügt. Wer nach einem Unfall auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach oder an anderen Orten einen Schaden verursacht, ist gesetzlich verpflichtet:
-
Eine angemessene Zeit vor Ort auf den Geschädigten zu warten.
-
Bei Abwesenheit des Halters unverzüglich die Polizei zu informieren.
Das Ignorieren dieser Pflichten erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Kreuznach jederzeit entgegen.
DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN:








