Symbolbild Bubatz | Foto: Pixabay.com

Seit dem Donnerstag, 22. August 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr. Der Bundestag hat im Juni 2024 beschlossen, dass Autofahrer einen strikten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut nicht überschreiten dürfen. Bei Überschreitung drohen Bußgelder und Fahrverbote. Diese Änderungen traten nun offiziell in Kraft.

Verschärfte Strafen bei zusätzlichem Alkoholkonsum

Wer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Sollte zusätzlich Alkohol konsumiert worden sein, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Konsum von Cannabis nicht die Verkehrssicherheit gefährdet.

Cannabis-Verbot für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer. Für sie gelten die neuen Grenzwerte nicht, und bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro. Diese Regelung orientiert sich an den bestehenden Vorschriften für den Alkoholkonsum bei jungen Fahrern.

Umfassende Regelungen für alle Formen des Cannabiskonsums

Die neuen Bestimmungen betreffen den Konsum von Cannabis in jeglicher Form – sei es durch das Rauchen von Joints, den Verzehr THC-haltiger Lebensmittel oder die Verwendung von Ölen und Extrakten. Bisher führte schon ein Nachweis von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut zu rechtlichen Konsequenzen. Mit der Anhebung des Grenzwertes wird nun versucht, nur diejenigen zu sanktionieren, deren Konsum in zeitlicher Nähe zum Führen eines Fahrzeugs stattfand.

Diskussion um neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

Fachleute diskutierten bereits seit längerem über neue Regelungen. Bislang galt die strenge Vorgabe, dass bereits der Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) zu Konsequenzen führen konnte. Obwohl es dafür keinen gesetzlichen Grenzwert gab, hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten jedoch bereits 2022 für eine „angemessene“ Erhöhung dieses Wertes aus. Ihrer Meinung nach sei der aktuelle Wert so niedrig, dass viele Menschen sanktioniert würden, obwohl bei ihnen keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nachweisbar sei.