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„Dramatische“ Einbrüche im saarländischen Landeshaushalt befürchtet Finanzminister Peter Strobel (CDU) – das sei eine Folge der Corona-Krise. Die Prognose gehe aus der Tagung des Arbeitskreises Steuerschätzungen hervor. Das Land werde neue Schulden machen müssen, hat der Minister angekündigt – er sieht eine Situation gegeben, die eine Ausnahme von der Schuldenbremse erfordert.

„Wir durchleben die schwerste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik“, sagt Strobel. Das Land werde dieses Jahr nach aktueller Schätzung 540 Millionen Euro weniger zur Verfügung haben als geplant. Um das einzuordnen: Ein Arbeitsplatz kostet den Arbeitgeber im Schnitt 40 bis 50 000 Euro jährlich. Wollte das Land also allein über Personalabbau den Haushalt ausgleichen, würden 10 000 Arbeitsplätze wegfallen.

Das ist aber nicht der Plan. Strobel spricht stattdessen von neuen Schulden: Das Land werde „eine erhebliche Neuverschuldung nicht vermeiden können“. Doch dem ohnehin überschuldeten Saarland sind Grenzen gesetzt. Deswegen kann es nur einen Teil der neuen Schulden als „konjunkturbedingt“ laufen lassen. Für den restlichen Bedarf wird das Land einen Tilgungsplan brauchen. Sprich: Es muss feststehen, wann wie viel Geld zurückgezahlt wird.

Derzeit rede man nur über eine Schätzung, sagt Strobel. Positive Überraschungen seien noch möglich. Negative aber auch. Wobei der Minister wohl eher zum Optimismus neigt: „Unsere großen Projekte dieser Legislaturperiode, wie etwa die Investitionsoffensive Saar oder der Saarlandpakt werden fortgesetzt.“ Die durch die Pandemie entstandenen Ausgaben seien jetzt aber erst einmal durch Geld aus dem Sondervermögen der Zukunftsinitiative „vorfinanziert“ worden.

Für die beiden nächsten Jahre hofft Strobel auf eine Erholung des Bruttoinlandsprodukt. Treffe das wie erwartet ein, würden sich die jährlichen Minderheiten verringern: auf 250 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer seien vergleichsweise stabil geblieben. Es sind die Selbstständigen, deren Einnahmen dramatisch wegbrechen – und folglich auch ihre Steuerlast. Nun braucht das Land einen Nachtragshaushalt. Und auch die Haushalte für 2021 und 2022 sollen die Mindereinnahmen schon berücksichtigen.