Gericht e1584542667349
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In einem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung aufgrund einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erneut dazu aufgefordert, ihre Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes zu verstärken.

Das Urteil, das auf die Klage des BUND reagierte, hat die Bundesregierung dazu verpflichtet, verstärkte Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes zu ergreifen. Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND, betonte die Dringlichkeit dieser Entscheidung: „Die heutige gerichtliche Entscheidung verlangt von der Bundesregierung, ihre Anstrengungen im Klimaschutz zu verstärken. Es reicht nicht aus, Maßnahmen vorzulegen, die sich als unzureichend erwiesen haben.“

„Es bedarf konkreter Sofortprogramme, die effektiv zur Erreichung der Klimaziele beitragen.“

Das Gericht stellte fest, dass die bisher von der Regierung vorgelegten Maßnahmen und Programme nicht den Anforderungen eines Sofortprogramms gemäß § 8 des Klimaschutzgesetzes entsprechen. Es folgte somit der Argumentation des BUND, dass die bisherigen Maßnahmen die bestehende Klimaschutz-Lücke nicht schließen würden. Das Gericht präzisierte die Anforderungen an die Programme gemäß dem Klimaschutzgesetz.

Von Broock äußerte sich optimistisch über die Stärkung des Klimaschutzes durch dieses Urteil und bezeichnete das bisherige Versagen der Bundesregierung in der Klimapolitik als gesetzeswidrig. Die Forderungen nach ambitionierteren Maßnahmen wurden insbesondere an die Minister Wissing, Geywitz und Habeck gerichtet. Konkrete Maßnahmen wie die Einführung eines Tempolimits, die Abschaffung von Dienstwagenprivilegien, das Beenden von Steuervorteilen für Diesel und Kerosin sowie klare Vorgaben zur energetischen Modernisierung von Gebäuden wurden dabei betont.

Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihrer Kollegin Lisa Hörtzsch von Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig vertreten. Heß und Ekardt waren bereits erfolgreich in der BUND-Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 tätig.

Lisa Hörtzsch und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt kommentierten das Urteil und betonten die Klarheit des Klimaschutzgesetzes.

Sie unterstrichen, dass es nicht im Ermessen der Bundesregierung liege, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen Sofortprogramme aufstelle oder nicht. Angesichts der weiterhin unzureichenden deutschen Klimaziele im Hinblick auf das Verfassungsrecht und das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens müssten bei Verletzung selbst dieser unzureichenden Ziele entsprechende Konsequenzen folgen.

Hintergrund der Klage des BUND war die Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude durch die Bundesregierung. Der Verband forderte Sofortprogramme gemäß Paragraph 8 des Klimaschutzgesetzes, die Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Trotz vorheriger Aufforderung des Verbandes, wirksame Sofortprogramme vorzulegen, blieb die Bundesregierung untätig.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg markiert somit einen wichtigen Meilenstein in der Klimapolitik und sendet ein starkes Signal an die Bundesregierung, dass ihre bisherigen Bemühungen im Klimaschutz nicht ausreichend sind und verstärkte Maßnahmen erforderlich sind, um die Klimaziele zu erreichen.