Die Bundesregierung steht vor Gericht, da sie ihre Klimaziele in den Bereichen Gebäude und Verkehr verfehlt hat. Drei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin sollen erzwingen, dass effektive Maßnahmen zur Emissionsreduzierung umgesetzt werden. Der elfte Senat des OVG bezieht sich dabei auf Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes, der Sofortprogramme verlangt, wenn festgelegte Emissionsmengen überschritten werden. Die Umweltorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie Deutsche Umwelthilfe (DUH) werfen der Bundesregierung vor, trotz deutlicher Emissionsüberschreitungen keine angemessenen Gegenmaßnahmen ergriffen zu haben. Die Verhandlung vor dem OVG begann am Donnerstag und eine Entscheidung wird für den 30. November erwartet.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisierte die Bundesregierung scharf und betonte, dass sie durch die Klage gezwungen werden solle, ihre eigenen Gesetze einzuhalten und effektive CO2-Einsparmaßnahmen umzusetzen.

Die Vertreter der Bundesregierung argumentierten hingegen, dass es nicht um Einzelmaßnahmen gehe, sondern um die Gesamtsumme der CO2-Emissionen bis 2030. Insbesondere im Gebäudesektor würden Maßnahmen zeitverzögert wirken. Sie verwiesen auf das kürzlich verabschiedete Klimaschutzprogramm, das bis 2030 80 Prozent der Klimaschutzlücke schließen soll, jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehe.

Die Klägerseite wies dies zurück und betonte, dass das aktuelle Klimaschutzprogramm langfristig angelegt sei und kein Sofortprogramm darstelle. Die Vorsitzende Richterin unterstrich, dass ein Sofortprogramm reaktiv sei und schnell umgesetzt werden müsse.

Es wird erwartet, dass das Verfahren nach dem OVG vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig landen wird. Zudem wird das OVG im Februar 2024 über weitere Umweltklagen verhandeln. Das Klimaschutzgesetz wurde im Juni 2021 verschärft, mit dem Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden und die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent zu senken.