Nachrichten Mainz | Zum Schutz der stationären Patienten und dem Personal vor COVID-19 hat die Universitätsmedizin Mainz reagiert und neue Maßnahmen getroffen. Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz hat angesichts der verschärften Coronavirus-Pandemie neue Besucherregelungen erlassen.


Für das kommende Wochenende vom 21. März und den 22. März 2020 gilt:
Besuche sind zwischen 8 Uhr und 18 Uhr erlaubt, wobei ein Besucher pro Patient das Gelände der Universitätsmedizin Mainz für eine Stunde betreten darf.

Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Besuchsverbot mit Ausnahmen für:

  • Die Interdisziplinäre Abteilung für Palliativmedizin
  • Das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
  • Die Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
  • Geburtshilfe der Klinik
  • Poliklinik für Geburtshilfe
  • Frauengesundheit der Universitätsmedizin Mainz
  • In besonders ernsten oder wichtigen Fällen können die Klinikleitungen weitere Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz bittet die Öffentlichkeit angesichts der aktuellen gesundheitlichen Lage um Verständnis für diese Maßnahme.

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