Cannabis wird teilweise legalisiert, wodurch der Anbau von bis zu drei Pflanzen in privaten Haushalten erlaubt ist. Diese Neuerung wirft allerdings eine wichtige Frage auf: Woher sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger die Pflanzen oder das benötigte Saatgut beziehen? Baumärkte, oft die erste Anlaufstelle für Gartenbedarf, scheinen jedoch vorerst eine abwartende Haltung einzunehmen.

Baumärkte reagieren

Die großen Baumarktketten wie Obi, Toom und Hornbach haben auf Anfragen hin deutlich gemacht, dass sie nicht beabsichtigen, ihr Sortiment um Cannabis-Pflanzen oder Saatgut zu erweitern. Diese Entscheidung spiegelt eine vorsichtige Reaktion auf die neuen gesetzlichen Regelungen wider, wobei offensichtlich Unsicherheiten über die praktische Umsetzung und die gesellschaftlichen Auswirkungen bestehen.

Wie das Unternehmen BAUHAUS gegenüber BYC-News mitteilt: „Die Teillegalisierung von Cannabis hat gegenwärtig keinen Einfluss auf die aktuelle Sortimentsgestaltung und somit ist Cannabis als Samen- oder Pflanzware bis auf weiteres bei BAUHAUS nicht erhältlich.“

Besitz und Anbau

Das neue Cannabisgesetz erlaubt nicht nur den Anbau von bis zu drei Pflanzen zu Hause, sondern auch den Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Pflanzenmaterial zum Eigenkonsum. In der Öffentlichkeit darf diese Menge mitgeführt werden, während zu Hause bis zu 50 Gramm gelagert werden können. Aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Perspektive müssen Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis vor Diebstahl und dem Zugriff durch Kinder geschützt werden.

Kritik kommt unter anderem von der Bundesärztekammer, die in der erlaubten Menge von 50 Gramm pro Monat ein hohes Risiko für cannabisbezogene Störungen sieht. Das Gesundheitsministerium hält dem entgegen, dass eine legale Bereitstellung in größerem Umfang notwendig sei, um den illegalen Schwarzmarkt wirksam bekämpfen zu können.

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