Mit der Teillegalisierung von Cannabis, die ab dem 1. April in Deutschland in Kraft tritt, stellen sich neue Fragen bezüglich des Cannabiskonsums im Straßenverkehr. Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertenkommission hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Einführung neuer Grenzwert

Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis wurde trotz der Einwände der Union von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Mit der Einführung des neuen Grenzwertes soll sichergestellt werden, dass Fahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, identifiziert und entsprechend geahndet werden können.

Die Expertenkommission, bestehend aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie Polizeivertretern, empfiehlt diesen Wert auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der ADAC und andere Verbände unterstützen das Vorgehen und betonen die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, insbesondere da durch die Teillegalisierung möglicherweise mehr Menschen Cannabis ausprobieren könnten.

Bislang gilt in Deutschland ein absolutes Verbot für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, ohne einen festgelegten Grenzwert wie bei Alkohol. Die aktuelle Rechtsprechung sieht Sanktionen ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blut vor, doch dieser Wert gilt als umstritten, da er nicht unbedingt auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit hinweist.

Vorgeschlagener Grenzwert

Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC ähnelt dem Risiko einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille und wird als konservativer Ansatz betrachtet. Diese Änderung muss jedoch noch vom Gesetzgeber beschlossen werden und kann vor dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April nicht mehr umgesetzt werden.

In Bezug auf den Konsum von Cannabis in Verbindung mit Alkohol empfiehlt die Expertenkommission ein striktes Verbot, da der Mischkonsum ein besonderes Risiko im Straßenverkehr darstellt. Trotz der Bedenken einiger Kritiker, dass die Teillegalisierung zu mehr Verkehrsunfällen führen könnte, betont der ADAC die Wichtigkeit einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken und die fortbestehende Strafbarkeit des Fahrens unter Drogeneinfluss.