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Nachrichten Überregional | Mit einem insgesamt 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Krise bekämpfen. Davon werden 25 Milliarden Euro bereitgestellt, um kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu retten. Das Geld ist vorgesehen als Überbrückungshilfe für Einnahmeausfälle in den Monaten Juni bis August.


Alle stark betroffenen Branchen werden profitieren

Vor allem Branchen, die besonders schwer von der Krise betroffen sind, wie beispielsweise das Hotel- und Gaststättengewerbe, Schausteller, Veranstaltungsunternehmer und Messebauer werden davon profitieren „Was mich freut: Die Jugendherbergen werden in dem Programm nun auch berücksichtigt. Dafür hatte ich mich unter anderem in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingesetzt.“, erklärt Dr. Joe Weingarten, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld (SPD).

„Wir lassen die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise nicht
allein. Das ist für mich einerseits ein wichtiges Zeichen, das mit dem Konjunkturpaket
gesetzt wird. Andererseits bringt das Paket Hilfen mit sich, die den Unternehmen konkret helfen werden.“, so Weingarten.

Erstattung der Hälfte aller fixen Betriebskosten

Bis zur Hälfte der fixen Betriebskosten können vom Bund erstattet werden. Dabei darf der maximale Erstattungsbeitrag 150.000 Euro für drei Monate nicht überschreiten. Die Obergrenze für die Erstattungen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

Zudem gibt es steuerliche Erleichterungen: Zu erwartende Verluste für die Jahre 2020 und 2021 können schon in der Steuererklärung für 2019 berücksichtigt werden. Außerdem gibt es bei Personengesellschaften Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer.

Diese Unternehmen erhalten Unterstützung

Die Hilfen sind für Unternehmen angedacht, deren Umsätze aufgrund der Corona-Krise im April und Mai um mindestens 60 Prozent unter den Ergebnissen der Vergleichsmonate im vergangenen Jahr lagen. Weiterhin müssen die Unternehmen für die Monate Juni bis August mit einem Rückgang des Umsatzes rechnen, der mindestens 50 Prozent im Vergleich zu den Monaten Juni bis August 2019 beträgt. Für Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, gelten die Monate November und Dezember 2019 als Vergleichsmonate. Gestellt werden können die Anträge bis zum 31. August 2020.

Nicht alle Unternehmen können gerettet werden

„Trotzdem müssen wir ehrlich bleiben: Es werden nicht alle Unternehmen gerettet werden können. Wenn es trotz aller Anstrengungen zu Insolvenzen kommt, wird diesen Unternehmern der Neustart erleichtert. Aus diesem Grund wird das Entschuldungsverfahren auf drei Jahre verkürzt.“, erklärt Weingarten abschließend. Dabei werde darauf geachtet, dass dieses Instrument nicht missbraucht wird.