Polizei Symbolbild 4
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Saarbrücken. Über 2000 Haftbefehle waren im September im Saarland ausgeschrieben. Das ergab die Antwort auf eine Anfrage des linken Landtagsabgeordneten Dennis Lander. Ein weiteres Ergebnis: Das Land führt in diesem Bereich nur bedingt Statistik.

„Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.“ Dieses Bonmot wird dem ehemaligen britischen Premierminister Winston Churchill zugeschrieben. Wobei es zugespitzt, aber nicht präzise ist. Um eine Statistik zu beeinflussen, muss sein Verfasser nicht zwangsläufig fälschen. Es gibt auch die Möglichkeit, die Werte auszusuchen, die erfasst und die, die weggelassen werden.

Das Bundeskriminalamt erfasst die ausgeschriebenen Haftbefehle und schlüsselt diese nach Ländern auf. Im Saarland waren es zum Stichtag 1. September 2040 Haftbefehle, wie aus der Antwort hervorgeht. Wegen welcher Delikten die Haftbefehle ausgesprochen werden, wird statistisch nicht erfasst. Auch gibt es keine Aufschlüsselung nach dem Eingabejahr. Das bedeutet: Es kann nicht ermittelt werden – oder präziser ausgedrückt – es wird nicht ermittelt, wie lange die Vollstreckung eines Haftbefehls durchschnittlich dauert.

Wobei ein Haftbefehl nicht nur bei Verbrechen im klassischen Sinne ausgestellt wird. Ein solcher Haftbefehl kann auch die Folge von nicht bezahlten Schulden sein. Das Land geht davon aus, dass der Anteil so genannter Zahlungshaftbefehle an den 2040 Haftbefehlen „nicht unwesentlich“ sei.

2016 habe es eine „umfangreiche händische Auswertung“ gegeben, schreibt das Land in der Antwort an Lander. Von insgesamt 1583 zur Fahndung ausgeschriebenen Personen habe es sich um 1095 Fälle von Zahlungshaftbefehlen gehandelt. Das ließe den Schluss zu, dass die Zahl der Haftbefehle in drei Jahren um knapp ein Drittel gestiegen ist – aber das wird vom Land statistisch nicht erfasst.