Altenheim
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Nachrichten Mainz | Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt.


Die Verordnung ist in Kraft getreten

Die entsprechende Änderungsverordnung ist bereits in Kraft getreten. Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden. Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Des Weiteren gelten die Regelungen zum Besuchsrecht – ein Besucher pro Bewohner pro Tag beziehungsweise zwei Besucher, wenn sie aus einem Haushalt stammen – bis zum 10. Februar weiter.

Auch die verpflichtende Testung von Mitarbeitenden der Einrichtungen wurde verlängert. Dabei bleibt die Regelung bestehen, dass die Testung mit Antigen-Schnelltests in allen Pflegeheimen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal pro Woche durchzuführen ist. Liegt die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, deren 7-Tages-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Testungen zwei Mal wöchentlich durchzuführen.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.