Bahnunterfuehrung Gustavsburg0
Bahnunterfuehrung Gustavsburg0

Nach rund vier Jahren Bauzeit werden am 15. Juni die Bauarbeiten zur Verlegung der Landstraße L3040 zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in Gustavsburg beendet. An diesem Tag wird auch die Straße im Bereich des neu geschaffenen Trogbauwerkes für den Verkehr freigegeben.

180 Schrankenschließungen innerhalb eines Tages

Auf der vielfrequentierten Strecke waren 2014 bei einer Erhebung mittels Videoerfassung bis zu 180 Schrankenschließungen innerhalb eines Tages festgestellt worden, die rund acht Stunden Schließzeit und dementsprechend lange Wartezeiten an den Bahnübergängen bedeuteten. Ein Ziel der Bauarbeiten war es daher, eine niveaufreie Kreuzung von Straße und Schienen zu schaffen, um die Vernetzung der beiden Stadtteile von Ginsheim-Gustavsburg zu erhöhen und die überörtliche Erreichbarkeit der Stadt zu verbessern.

Durch die optimierte Verkehrsführung und durch die künftige Trennung der Radfahrer und Fußgänger vom öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr wird zudem die Verkehrssicherheit auf der Strecke erhöht. Der Straßenverkehr wird ab sofort in einem Trogbauwerk unter der DB- Hauptstrecke und anschließend unter der Hafenbahn hindurchgeführt.

Die beiden Gleise der Hafenbahn wurden im Zuge der Arbeiten um etwa 6,50 Meter in Richtung Norden verlegt, um Platz für die südliche Rampe des Bauwerkes zu schaffen. Im Bereich der Bahnunterführung wurde die L3040 auf acht Meter ausgebaut. Die Länge der straßenbaulichen Maßnahmen beträgt rund 500 Meter.

Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha dazu

„Die Beseitigung der Schranken bedeutet nicht nur höhere Verkehrssicherheit, sondern eine längst überfällige Maßnahme zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürger*innen sowie der Situation für berufliche Pendler*innen“, sagt Thies Puttnins-von Trotha, Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Die fertiggestellte Unterführung stelle einen wichtigen Schritt dar, um die Wege zwischen beiden Stadtteilen zu verkürzen und damit die Zusammengehörigkeit innerhalb der Stadt zu stärken. Sein Dank gelte Hessen Mobil und der Deutschen Bahn sowie allen an dem Projekt beteiligten Stellen und Firmen, die das langersehnte Vorhaben zu einem guten Abschluss geführt haben. Den Bürgern, die den Baulärm und andere von den Arbeiten ausgegangene Unannehmlichkeiten geduldig ertragen haben, dankt er ebenso.

Mehrfache Probleme beim Bau

Beim Bau der Bahnunterführung kam es mehrfach zu Problemen. Dadurch verlängerte sich die Bauzeit und es kam zu einer massiven Kostenexplosion. Bei einem Termin mit Hessen Mobil vor Ort erfuhr BYC-News mehr darüber.

Separate Unterführung für Fußgänger und Radfahrer

Für Radfahrer und Fußgänger wird im nächsten Schritt durch die Herstellung einer separaten Unterführung eine direkte Verbindung zwischen dem nördlichen Stadtteil von Gustavsburg mit Wohnquartieren, Versorgungseinrichtungen und Bahnhof und dem südlich der Bahnstrecken gelegenen Industrie- und Gewerbegebiet mit Hafenanlagen bis zum Stadtteil Ginsheim geschaffen. Die Bauarbeiten hierzu sollen voraussichtlich Ende 2021 beginnen.

Der geplante Rad – und Gehweg wird auf einer Strecke von rund 180 Metern zunächst die Hauptbahnstrecke unterführen, anschließend mit einer Rampe auf Straßenniveau geführt und dann die Hafenbahn wie bisher schienengleich überqueren. Damit bleibt der Bahnübergang der Hafenbahngleise für Radfahrer und Fußgänger erhalten. Probleme für die Verkehrssicherheit sind nicht zu erwarten, da auf der Hafenbahn nur wenig Betrieb herrscht.

Der Bahnübergang an der Hauptbahnstrecke wird nach Fertigstellung des Rad- und Gehwegtroges geschlossen und zurückgebaut. Bis dahin ist er für Radfahrer und Fußgänger noch nutzbar.

Kosten in Höhe von 42 Millionen Euro

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 42 Millionen Euro und werden von den Kreuzungsbeteiligten DB Netz AG, Bund sowie dem Baulastträger Hessen Mobil für den Landesanteil, getragen.

Die rückwirkend zum März 2020 erfolgte Neuordnung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) machte eine Neuberechnung der anteilmäßigen Kosten erforderlich: Demnach werden die Kosten nun zur Hälfte vom Bund übernommen, während sich die DB Netz AG mit einem Drittel und das Land Hessen mit einem Sechstel an den Kosten beteiligt. Der städtische Anteil entfällt hierbei und wird ebenfalls vom Land Hessen übernommen.