Tempo 40 in Mainz – Nach einer Klage von Privatbürgern steht nun fest, wie schnell auf der Mainzer Rheinachse künftig gefahren werden darf. Der Stadtrechtsausschuss hat am Mittwoch (4. März 2026) das finale Votum verkündet und damit den bisherigen Tempo-30-Abschnitt in zentralen Teilen neu bewertet.
Kompromiss: Tempo 40 in Mainz auf der Rheinachse statt Tempo 30
Für den viel befahrenen Bereich zwischen der Diether-von-Isenburg-Straße (Höhe Landtag) und der Straße Am Rathaus wurde in beide Fahrtrichtungen Tempo 40 festgelegt. Das Gremium unter dem Vorsitz von Rolf Merk sah nach Prüfung der Daten keinen Unfallschwerpunkt, der eine Beibehaltung von Tempo 30 rechtfertigen würde. Man hoffe, dass dieser Kompromiss auch für Befürworter langsamerer Geschwindigkeiten akzeptabel sei.
Die neuen Regelungen im Überblick (gültig ab 01.04.2026)
Die Verkehrsverwaltung wird die Beschlüsse nun administrativ umsetzen. Folgendes gilt ab April:
-
Abschnitt Landtag bis Rathaus: Anhebung auf Tempo 40 (beide Richtungen).
-
Neustadt (Mainstraße bis Diether-von-Isenburg-Str.): Hier bleibt Tempo 30 bestehen (Begründung: Lärmschutz).
-
Zollhafen: Tempo 30 gilt nur noch während der gesetzlichen Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr). Tagsüber sind hier künftig wieder 50 km/h erlaubt.
-
Altstadt & Hauptverkehrsadern: In der Rheinstraße (ab Rathaus bis Dagobertstraße) sowie in der Kaiser- und Parcusstraße wird Tempo 30 weitestgehend beibehalten.
Reaktionen aus dem Rathaus
Oberbürgermeister Nino Haase begrüßte die Entscheidung, da nun endgültig Rechtsklarheit geschaffen sei. Die Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger kündigte an, dass die Beschilderung pünktlich zum 1. April angepasst werde.
Hintergrund der Entscheidung war eine detaillierte Prüfung der Unfallgefahren. Zwar gab es auffällige Punkte an der Einbiegung Peter-Altmeier-Allee/Große Bleiche sowie am Brückenplatz, eine „besondere Unfallgefahr“ für den gesamten Abschnitt konnte der Ausschuss jedoch nicht feststellen.






