Steuertipp: In Deutschland arbeiten aktuell rund 13 Millionen Menschen in Teilzeit. Während politische Debatten über mögliche Einschränkungen beim Recht auf Arbeitszeitverkürzung geführt werden, zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von Ende Januar 2026, dass der Wunsch nach mehr Freizeit für 28 Prozent der Beschäftigten der Hauptgrund für eine Teilzeitbeschäftigung ist. Doch neben der gewonnenen Zeit spielt die finanzielle Komponente eine entscheidende Rolle. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt nun, warum das Nettogehalt bei weniger Stunden oft höher ausfällt, als man zunächst vermuten würde.
Das progressive Steuersystem als Vorteil für Teilzeitkräfte
Wer sein Bruttogehalt durch eine Teilzeitbeschäftigung reduziert, profitiert in Deutschland von der sogenannten Steuerprogression. Da der persönliche Steuersatz mit sinkendem Einkommen ebenfalls abnimmt, verringert sich die Abgabenlast überproportional. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der seine Stunden halbiert, am Ende des Monats deutlich mehr als die Hälfte seines ursprünglichen Nettogehaltes zur Verfügung hat.
Beispielrechnungen: Vollzeit versus Teilzeit im Jahr 2026
Um die Auswirkungen greifbar zu machen, dient ein 40-jähriger Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen (Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, Zusatzbeitrag Krankenkasse 2,9 %) als Beispiel. Bei einem ursprünglichen Vollzeit-Bruttogehalt von 3.500 Euro ergeben sich folgende Szenarien:
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Vollzeit (40 Std.)
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Bruttogehalt: 3.500,00 €
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Steuern & Sozialabgaben: 1.184,75 €
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Nettogehalt: 2.315,00 €
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Teilzeit (30 Std.)
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Bruttogehalt: 2.625,00 €
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Steuern & Sozialabgaben: 789,83 €
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Nettogehalt: 1.835,17 €
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Teilzeit (20 Std.)
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Bruttogehalt: 1.750,00 €
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Steuern & Sozialabgaben: 397,42 €
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Nettogehalt: 1.352,58 €
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Die Auswertung der VLH verdeutlicht: Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 25 Prozent sinkt das Nettoeinkommen lediglich um knapp 21 Prozent. Wer sich für eine 50-prozentige Teilzeitbeschäftigung entscheidet, behält immer noch rund 58 Prozent seines ursprünglichen Nettolohns.
Auswirkungen auf die Rente und Erwerb von Rentenpunkten
Trotz der steuerlichen Vorteile mahnen Experten zur Vorsorge, da eine Teilzeitbeschäftigung direkten Einfluss auf die spätere Altersvorsorge hat. Rentenpunkte werden basierend auf dem sozialversicherungspflichtigen Verdienst vergeben. Im Jahr 2026 ist ein Bruttojahreseinkommen von vorläufig 51.944 Euro notwendig, um genau einen Rentenpunkt zu erwerben. Wer durch Teilzeit weniger verdient, sammelt entsprechend geringere Ansprüche. Hier empfiehlt die VLH zusätzliche private oder betriebliche Vorsorgemodelle sowie einen partnerschaftlichen Ausgleich, um spätere Rentenlücken zu schließen.
Über den Lohnsteuerhilfeverein VLH
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit über 1,3 Millionen Mitgliedern der bundesweit größte Verein seiner Art. Seit der Gründung 1972 unterstützt die VLH Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und der Prüfung von Steuerbescheiden. Mit rund 3.000 Beratungsstellen bietet der Verein eine flächendeckende Expertise, um auch komplexe Fragen rund um die Teilzeitbeschäftigung rechtssicher zu klären.
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