AOK Studenten
AOK Studenten
Saarbrücken. Grundsätzlich sind Studenten über ihre Eltern sozialversichert. Verdienen sie allerdings selbst Geld, können auch eigene Beiträge für die Krankenversicherung anfallen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland informiert, was es zu beachten gilt.

Alle Deutschen müssen per Gesetz krankenversichert sein. Angehende Studenten können sich ohne Bescheinigung ihrer Versicherung gar nicht erst einschreiben. Sie sind über ihre Eltern versichert – es sei denn sie verdienen zu viel Geld, wie die AOK mitteilt.

Bis zu ihrem 25. Geburtstag dürfen sie nicht mehr als 435 Euro verdienen – es sei denn, sie sind in einer „geringfügigen Beschäftigung“, dann liegt die Grenze bei 450 Euro im Monat. Wenn Studenten in den Ferien einmalig beispielsweise online Geld verdienen, fallen ebenfalls keine Beiträge für die Krankenversicherung an – erst wenn das Einkommen regelmäßig wird.

Kommen Studenten mit ihrem Verdienst zu oft über diese Grenzen, müssen sie in die „Krankenversicherung der Studenten“. In dieser zahlen sie vergünstigte Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sind zwei Studenten miteinander verheiratet und beide in dieser Versicherung, kann sich ein Partner beim anderen mitversichern und so monatlich einen Beitrag sparen. Allerdings dürfen alle Studenten nur bis zum Ende des 14. Semesters – oder bis zum 30. Geburtstag – in dieser Versicherung bleiben.

Wer als Student zu alt ist oder zu viel verdient, muss in die „Freiwillige Krankenversicherung“. Gegen Vorlage der Studienbescheinigung können sie sich für sechs Monate zu günstigeren Beiträgen versichern, teilt die AOK mit – danach gilt das Einkommen als Grundlage zur Bemessung des Krankenkassenbeitrags.