Bis zu ihrem 25. Geburtstag dürfen sie nicht mehr als 435 Euro verdienen – es sei denn, sie sind in einer „geringfügigen Beschäftigung“, dann liegt die Grenze bei 450 Euro im Monat. Wenn Studenten in den Ferien einmalig beispielsweise online Geld verdienen, fallen ebenfalls keine Beiträge für die Krankenversicherung an – erst wenn das Einkommen regelmäßig wird.
Kommen Studenten mit ihrem Verdienst zu oft über diese Grenzen, müssen sie in die „Krankenversicherung der Studenten“. In dieser zahlen sie vergünstigte Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sind zwei Studenten miteinander verheiratet und beide in dieser Versicherung, kann sich ein Partner beim anderen mitversichern und so monatlich einen Beitrag sparen. Allerdings dürfen alle Studenten nur bis zum Ende des 14. Semesters – oder bis zum 30. Geburtstag – in dieser Versicherung bleiben.