In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrechtsausschuss die Anordnungen zu Tempo 30 auf der Parcus- und Kaiserstraße bestätigt. Auf der Rheinachse wurden die Anordnungen nur teilweise – dies für den Abschnitt zwischen „Kaiser-Karl-Ring“ und der „Lahnstraße“ insgesamt sowie für den Abschnitt zwischen der „Lahnstraße“ und der „Mainstraße“ tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) – aufgehoben.
Insgesamt sind in diesen Bereichen aufgrund der hohen Lärmbelastung allein rund 5.000 Anwohnern oberhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr betroffen. Daher hatte der Stadtrat bereits mit Beschluss des Lärmaktionsplans im Oktober 2024 in den genannten Bereichen die Beibehaltung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen empfohlen.
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger zum gestrigen Beschluss des Stadtrechtsausschusses zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen:
„Ich stelle fest, dass der Stadtrechtsausschuss in großen Teilen die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung für Tempo 30 bestätigt und klar deren Rechtmäßigkeit anerkennt. Das ist erfreulich.
Dass der Stadtrechtsausschuss jedoch auf anderen Streckenabschnitten das Ermessen in seiner Entscheidung nicht zugunsten der betroffenen Anwohnern ansetzt, ist bedauerlich. Schließlich gibt das Ermessen uns als Verwaltung genau diesen Spielraum, zum Schutz der Anwohner Tempo 30 in den betreffenden Gebieten festzulegen.
Dass der Ausschuss jedoch in der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eine unverhältnismäßige Belastung für Autofahrerende sieht und damit eine Reisezeitverlängerung von durchschnittlich weniger als 30 Sekunden höher gewichtet als die Gesundheit von rund 5.000 lärmbetroffenen Anwohner und vor allem von schwächeren Verkehrsteilnehmer, ist in meinen Augen völlig unverständlich.
Ich werde mich weiterhin für den Schutz der Bürger vor Lärm und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr einsetzen. Aus diesem Grund befürworte ich Tempo 30 auf den Hauptachsen der Mainzer Innenstadt. Die positiven Rückmeldungen von Anwohner in den betroffenen Straßen zur Tempo-30-Regelung bestärken uns, die StVO-Novellierung weiterhin zum Schutz und Wohl unserer Bevölkerung umzusetzen.“
Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse aus Gründen der Verkehrssicherheit steht noch aus. Das der Verwaltung vorliegende externe Gutachten bestätigt für den Abschnitt zwischen Diether-von-Isenburg-Straße und Quintinsstraße eindeutig eine qualifizierte Gefahrenlage, die allein schon durch das hohe Verkehrsaufkommen und die verkehrliche Situation vor Ort gegeben sei.
Ebenso führt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gleich zu Beginn aus, dass bei der Anwendung der StVO das oberste Ziel die Verkehrssicherheit darstellt. Weiterhin heißt es wörtlich: „Hierbei ist die ,Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger: „Ich hoffe, dass in diesem Bereich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch für den Stadtrechtsausschuss als oberste Priorität gesehen wird.“
Statement der FDP Mainz
Tempo 30 in Mainz – Die Debatte um die Verkehrsführung in der Landeshauptstadt kommt nicht zur Ruhe. Eine erneute Entscheidung des Stadtrechtsausschusses sorgt für politischen Zündstoff: Die Anordnungen zur Tempo 30 in Mainz Regelung auf zentralen Verkehrsachsen wurden teilweise wieder aufgehoben. Für die FDP-Stadtratsfraktion ist dies ein klares Signal für eine verfehlte und rechtlich angreifbare Politik der zuständigen Dezernentin.
Rechtsunsicherheit auf der Rheinachse
Am vergangenen Dienstag verhandelte der Stadtrechtsausschuss erneut über die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Parcusstraße, der Kaiserstraße sowie der gesamten Rheinachse. Das Ergebnis: Teile der verkehrsrechtlichen Anordnungen, insbesondere auf der Rheinallee und der Rheinstraße, hielten der rechtlichen Prüfung nicht stand und wurden aufgehoben. Bereits im April 2025 war eine ähnliche Regelung gekippt worden, woraufhin die Stadtverwaltung eine neue Anordnung mit veränderter Begründung erließ. Dass auch dieses Konstrukt nun erneut scheitert, wertet die FDP als schweren handwerklichen Fehler der Verwaltung.
Kritik an Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger
Susanne Glahn, Vertreterin der FDP-Stadtratsfraktion, findet deutliche Worte für das Vorgehen unter Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Die Grünen). „Mainzer Verkehrspolitik braucht dringend Rechtssicherheit statt eines fortgesetzten Schlingerkurses“, so Glahn. Das wiederholte Ignorieren rechtlicher Hinweise untergrabe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit der Politik. Tempo-30-Anordnungen auf Hauptverkehrsstraßen wie der Rheinachse seien massive Eingriffe, die Pendler, Gewerbetreibende und den ÖPNV gleichermaßen betreffen. Solche Maßnahmen dürften laut FDP nur auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage und mit einer transparenten, datenbasierten Begründung erfolgen.
Dünne Datenlage und externe Berater zum Thema Tempo 30 in Mainz
Besonders kritisch beurteilt die FDP-Fraktion die Argumentation der Stadt zur Verkehrssicherheit im Abschnitt zwischen der Diether-von-Isenburg-Straße und der Quintinsstraße. Hier steht eine Entscheidung noch aus, doch die zugrunde liegende Datenlage wird als äußerst „dünn“ bezeichnet. Eine belastbare Grundlage sei jedoch zwingende Voraussetzung, um dauerhaft von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h abzuweichen.
Zusätzlich sorgt die Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei aus Berlin für Unmut. Angesichts der angespannten Haushaltslage stellt die FDP infrage, warum das städtische Rechtsamt diese Vertretung nicht selbst übernimmt. Dass die gewählte Kanzlei zudem Verbindungen zur Deutschen Umwelthilfe e.V. aufweist, sorgt für zusätzliche Irritationen bei den Liberalen. Das Ziel der FDP bleibt eine verlässliche Verkehrspolitik, die sich an geltendem Recht orientiert und nicht an ideologischen Vorgaben für Tempo 30 in Mainz.
Arne Kuster (Fraktionsvorsitzender AfD): Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss bringt eine erneute Klatsche für Verkehrsdezernentin Steinkrüger
Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion Arne Kuster beobachtete die Verhandlung im Stadtrechtsausschuss zu Tempo 30 und kommentiert die Entscheidung:
„Die Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss warf kein gutes Licht auf die Tempo 30-Verfügungen der Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger. Tempo 30 zum Lärmschutz von Anwohnern an Streckenabschnitten, an denen es keine Wohnungen gibt? Das ist so offenkundiger Unfug, dass es wehtut. Die Fachleute aus Steinkrügers Dezernat hatten auch große Schwierigkeiten zu begründen, warum man auf der Rheinachse zwischen Dieter-von-Isenburg-Straße und Quintinstraße Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen braucht. Denn die Unfallzahlen der Polizei zeigen keineswegs, dass hier Unfälle besonders häufig sind. Dann muss aber die Regelgeschwindigkeit gelten, und die ist laut Gesetzeslage Tempo 50.
Tatsächlich hat sich in der Sitzung des Stadtrechtsausschusses der Eindruck bestätigt, dass es bei den Tempo 30-Verfügungen von Frau Steinkrüger allein um die Durchsetzung einer politischen Agenda der Grünen geht. Die Zielrichtung der Vertreter der Stadtverwaltung im Stadtrechtsausschuss war klar: Sie wollten keine Kompromisse (die hatte der Vorsitzende des Ausschusses durchaus vorgeschlagen), sondern überall Tempo 30, wo es irgendwie möglich ist.
Das Ergebnis ist für alle Seiten unbefriedigend. Auf den Mainzer Hauptstraßen wird nach der Entscheidung des Stadtrechtsausschusse ständig zwischen Tempo 30 und Tempo 50 gewechselt werden müssen. Das mag nur den Finanzdezernenten freuen, der nun viele strategische Möglichkeiten bekommt, Blitzer aufzustellen. Für alle anderen wäre es aber besser, wenn man dort, wo es nötig ist, nach anderen Möglichkeiten des Lärmschutzes für die Anwohner sucht als Geschwindigkeitsbeschränkungen. Eine solche Möglichkeit ist zum Beispiel Flüsterasphalt.“
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