Der politische Haushaltsstreit in Riedstadt hat eine neue Stufe erreicht. Bürgermeister Marcus Kretschmann hat offiziell Widerspruch gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März 2026 eingelegt. Der Magistrat hatte ursprünglich beantragt, den Rahmen für Liquiditätskredite von 12 auf 18 Millionen Euro anzuheben, um die laufenden Kosten der Kommune bis zur Genehmigung des Haushalts 2026 abzusichern. Hintergrund ist der Wegfall einer bisherigen Möglichkeit zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, von der die Stadtverwaltung Mitte März überraschend erfahren hatte.
Kontroverse um Zweckbindung des Kredits
In der Sitzung setzte die SPD mit Unterstützung von BfR und AfD einen Änderungsantrag durch, der die Verwendung der zusätzlichen Millionen stark einschränkte. Demnach sollten die Mittel ausschließlich für Personalkosten sowie bereits begonnene Sanierungsprojekte genutzt werden dürfen. Kretschmann warnte jedoch eindringlich vor den Folgen dieser Entscheidung: Eine solche Zweckbindung würde dazu führen, dass gesetzliche Pflichtabgaben wie die Kreis- und Schulumlage nicht mehr geleistet werden könnten. Auch zentrale Projekte, wie der neue Feuerwehrstandort Riedstadt-Mitte, stünden durch diesen Aspekt im Haushaltsstreit in Riedstadt vor dem Aus.
Rechtswidrigkeit und Gefahr für das Gemeinwohl
Nach einer Prüfung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) stützt der Bürgermeister seinen Widerspruch auf Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Er argumentiert, dass der Beschluss rechtswidrig sei und das Wohl der Stadt gefährde.
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Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, ihre stetige Zahlungsfähigkeit für alle rechtlichen Verbindlichkeiten zu garantieren.
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Versorgungslücken: Ohne den vollen Kreditrahmen könnten Essenslieferungen für Kindertagesstätten nicht mehr bezahlt und die Energieversorgung städtischer Liegenschaften (Strom, Gas, Wasser) nicht mehr sichergestellt werden.
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Unzulässige Bindung: Laut HGO dürfen Liquiditätskredite rechtlich nicht vorab einzelnen Aufgabenbereichen fest zugeordnet werden.
Entscheidung im April erwartet
Durch den Widerspruch ist der umstrittene Beschluss vorerst ausgesetzt. Die Handlungsfähigkeit der Verwaltung hängt nun von der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2026 ab. Dann muss das Gremium erneut über den ursprünglichen Magistratsantrag entscheiden. Der Ausgang dieser Sitzung wird maßgeblich darüber bestimmen, ob der Haushaltsstreit in Riedstadt beigelegt werden kann oder ob der Stadt eine Zahlungsunfähigkeit in zentralen Bereichen droht.




