Mainz
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An den vergangenen Wochenenden wurden dem Ordnungsamt zahlreiche Lärmbeschwerden von Anwohnern – gerade im Bereich des Rheinufers – gemeldet. Angesichts dieser Beschwerden weist Ordnungsdezernentin Manuela Matz darauf hin, dass ab 22.00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe gilt und mahnt zu mehr Rücksichtnahme.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz

„Ich appelliere an alle, die sich zu dieser Zeit draußen aufhalten, sich leise zu verhalten und gerade das Ruhebedürfnis der Anwohner ernst zu nehmen“, so Matz. Auch angeregte Unterhaltungen könnten etwa für Unbeteiligte deutlich lauter wirken als die beteiligten Personen es selbst wahrnehmen. Und je nach Witterungslage und den örtlichen Verhältnissen seien laute Geräusche auch in deutlich größerer Entfernung zu hören.

Darüber hinaus macht die Ordnungsdezernentin deutlich, dass die Verwendung von Bluetooth-Boxen oder ähnlichen Geräten (z.B. Handylautsprecher) im öffentlichen Raum nicht zulässig ist, wenn hierdurch andere erheblich belästigt werden können. Dies gelte losgelöst von der Nachtruhe – aber besonders nach 22.00 Uhr. Da an viele der einladenden Flächen am Rheinufer die Wohnbebauung angrenze, seien hierbei die einzuhaltenden Lärmwerte sehr niedrig, so dass bereits sehr früh eine Belästigung vorliege.

Dies gelte insbesondere auch dann, wenn mehrere dieser Geräte an einem bestimmten Ort betrieben würden. „Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrollieren und auch konsequent ahnden“, kündigt Manuela Matz an. Bereits am vergangenen Wochenende habe man mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Betriebs von Bluetooth-Lautsprechern eingeleitet und teilweise seien auch die entsprechenden Geräte zur Verhinderung von weiteren Störungen sichergestellt worden.

„Dies werden wir auch in den kommenden Tagen und Wochen so praktizieren. Alle müssen sich an die geltenden Spielregeln im öffentlichen Raum halten“, erklärt die Ordnungsdezernentin.