Die Landeshauptstadt Mainz bereitet die Einführung einer neuen Abgabe für Übernachtungsgäste vor. Wie der Stadtvorstand bekannt gab, soll die neue Satzung bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Das Ziel: Die Finanzierung wichtiger touristischer und kultureller Angebote nachhaltig auf ein stabiles Fundament zu stellen. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am 6. Mai 2026.
Sicherung von Fastnacht, Johannisnacht und Museen in Mainz
Aktuell investiert die Stadt Mainz jährlich zwischen 8 und 10 Millionen Euro in Veranstaltungen und Institutionen, die für den Tourismus zentral sind – dazu zählen die Straßenfastnacht, die Johannisnacht und das Gutenbergmuseum. Da es sich hierbei um sogenannte „freiwillige Leistungen“ handelt, stehen diese unter dem strengen Spar-Diktat der Kommunalaufsicht.
Oberbürgermeister Nino Haase erklärt dazu: „Eine neue Abgabe löst keine Freudensprünge aus, auch bei mir nicht. Aber sie stellt die Finanzierung unserer erfolgreichen Tourismusinitiativen auch in schwierigen Haushaltszeiten sicher, ohne unsere lokalen Betriebe direkt zu belasten.“
Wie funktioniert die Abgabe?
Die Abgabe wird als indirekte Aufwandsteuer erhoben. Das bedeutet: Die Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen etc.) ziehen den Betrag direkt beim Gast ein und führen diesen an die Stadt ab. Dabei setzt Mainz auf ein gestuftes Modell, das für 90 % der Gäste maximal 4 Euro pro Nacht vorsieht:
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2 Euro bei Übernachtungskosten bis 50 Euro.
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Maximal 5 Euro bei Übernachtungskosten über 200 Euro (jeweils ohne Frühstück).
Die Stadt rechnet durch diese Maßnahme mit Einnahmen von rund 2 Millionen Euro für das Rumpfjahr 2026 und etwa 4 Millionen Euro in den Folgejahren.
„Keep it simple“ – Bürokratiearme Umsetzung
Bürgermeister und Finanzdezernent Daniel Köbler betont, dass man sich bewusst für einen bürokratiearmen Weg entschieden habe. Mainz folgt damit dem Beispiel vieler anderer deutscher Großstädte. Die Einnahmen helfen zudem, das Haushaltsdefizit zu senken und die Forderungen der Kommunalaufsicht nach neuen Einnahmequellen zu erfüllen.
Nach einer Laufzeit von drei Jahren soll die Abgabe evaluiert werden, um sie an die wirtschaftliche Lage und die Marktentwicklung in der Landeshauptstadt anzupassen.





