Die Stadt Mainz nimmt vergangene Woche eingeführte Lockerungen teilweise wieder zurück. Grund dafür ist die „Inzidenz“, die in zwei der letzten drei Tage über 50 gelegen hat. Für den Einzelhandel brauchen Kunden nun wieder einen Termin, Sport ist nur unter strengen Auflagen möglich. Für das Rheinufer kommt eine Maskenpflicht.

Die „Inzidenz“ ist die Zahl der Neuinfektionen, die innerhalb einer Woche auf 100 000 Einwohner kommen. Diese habe laut dem Leiter des Gesundheitsamts Dr. Dietmar Hoffmann in Mainz lange zwischen 20 und 30 gelegen – sei aber jetzt wieder auf über 50 gestiegen. Schuld sei die britische Mutation des Virus, die bereits jetzt etwa dreiviertel aller Fälle ausmachten.

Ausbreitung frühzeitig entgegen wirken

Der Schritt folgt der Logik der Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz. Die hatte eine Fahrplan festgelegt. Wie bei einem Leiterspiel sollten Lockerungen durchgeführt werden – aber bei steigenden Zahlen auch wieder zurückgenommen werden. „Wir müssen, wir wollen aber auch“, sagt Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) auf einer digitalen Pressekonferenz. Es gelte der Ausbreitung des Virus frühzeitig entgegen zu wirken.

Folgende Regeln gelten ab dem morgigen Dienstag:

– In den Einzelhandel dürfen Kunden nur noch mit Termin. Dann darf ein Kunde pro 40 Quadratmeter in den Laden.

– Die Anmelde-Regel gilt auch für Büchereien und Archive.

– Ausgenommen sind nach wie vor Supermärkte, Tankstellen, Baumärkte, Läden für Tierfutter und Drogerien.

– Sport ist in Einzelsportarten möglich: Im Freien, mit maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen sowie für bis zu 20 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.

– Proben sind untersagt.

– Die Maskenpflicht in der Altstadt und rund um den Hauptbahnhof wird verlängert auf 8 bis 18 Uhr.

– Die Maskenpflicht wird erweitert auf das Rheinufer. Sie gilt jeweils von 12 bis 22 Uhr von der Eisenbahnbrücke Süd bis zur Drehbrücke am Zollhafen.

– Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios bleiben offen.

Virus richtet sich nicht nach Wahlen

Die Öffnungen orientierten sich nur an dem Fahrplan, den die Ministerpräsidentenkonferenz vorgegeben hat, sagt Ebling: „Das ist der gültige Rechtsrahmen.“ Es werde Debatten geben, auch über die Frage, warum der Einzelhandel teilweise geschlossen werde, obwohl er nicht zwingend der Herd für die Verbreitung des Virus sein müsse.

Doch der Virus richte sich nicht nach Wahlen, sagt Ebling: „Er wird sich auch nicht an der Bundestagswahl orientieren.“ Und es gelte nun Kontakte zu reduzieren. Der Einzelhandel sei eine Möglichkeit dazu, andere sollten vermieden werden: „Wir wollen Kitas und Schulen nicht mehr zumachen.“