Aktuell heißt es für viele Hunde in der Mainspitze wieder: Ab an die Leine! Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg weist darauf hin, dass seit dem 15. März die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“ gilt. Ziel ist es, heimische Wildtiere während der empfindlichen Aufzuchtphase ihres Nachwuchses vor Störungen zu schützen.
Hier gilt die Leinenpflicht in Ginsheim-Gustavsburg (bis 15. Juli)
In den folgenden Gebieten dürfen Hunde nur noch angeleint und ausschließlich auf den vorhandenen Wegen geführt werden:
- Neuaue
- Langenau
- Unteraue
- Oberau
- Rabenwörth
- Kreuzlache
- Deichkrone am Althrein/Rhein
- Gebiet „Auf das Kostheimer Klauer“
- Gebiet „Durch die Löcher“
- Gebiet „Die kurze Gewann“
- Gebiet zwischen der Kreuzlache
- dem Bleiauweg
- Altrhein, Rhein und der Deichkrone
Achten Sie vor Ort auf die entsprechenden Hinweisschilder. Die Stadtpolizei überwacht die Einhaltung der Satzung; bei Verstößen können Verwarn- und Bußgelder fällig werden.
Warum ist die Leine jetzt so wichtig?
Von Mitte März bis Mitte Juli ziehen Wildtiere ihre Jungen auf. Frei laufende Hunde stellen in dieser Zeit eine große Gefahr dar:
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Rehkitze: In den ersten Tagen haben sie keinen Eigengeruch. Werden sie von Hunden beschnuppert, werden sie oft vom Muttertier verstoßen.
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Bodenbrüter: Werden Vögel aufgescheucht, bleiben die Nester schutzlos zurück, Eier kühlen aus oder werden von Fressfeinden entdeckt.
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Fluchtunfähigkeit: Jungtiere können vor Hunden oft noch nicht flüchten und sind leichte Beute.
Alternativen: Freilauf auf den Hundewiesen
Damit die Vierbeiner dennoch rennen und spielen können, verweist die Stadt auf die ausgewiesenen Hundewiesen:
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Ginsheim: Im Bereich der IGS Mainspitze, neben den Sportplätzen (erreichbar über den Fußweg am Wohngebiet).
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Gustavsburg: Hinter der Sportanlage auf der Mainspitze.
Allgemeine Pflichten für Halter
Unabhängig von der aktuellen Brutzeit erinnert die Stadt an die allgemeine Gefahrenabwehrverordnung:
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Einwirkpflicht: Hunde dürfen nie unbeaufsichtigt laufen; Halter müssen jederzeit eingreifen können.
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Kennzeichnung: Außerhalb des eigenen Grundstücks müssen Hunde ein Halsband mit Name und Anschrift (idealerweise Telefonnummer) tragen.
Bei Fragen steht das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06134/585-349 zur Verfügung.






