Saarbrücken. Einer Frau in der Öffentlichkeit unter den Rock fotografieren. Ohne dass sie es merkt und folglich, ohne dass sie ihre Zustimmung dazu geben kann. Das ist in Deutschland bisher keine Straftat – die Länder wollen das nun ändern.

„Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das tatsächlich passiert, aber es ist so“, zitierten mehrere Medien Christine Lambrecht (SPD). Die Bundesjustizministerin will nun aktiv werden und ein entsprechendes Gesetz entwerfen, das Fotografieren von Intimbereichen unter Strafe stellt, wenn dieses ohne die Erlaubnis der Betroffenen geschieht. Eine solche Initiative haben zuvor auch die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angeschoben.

Für Täter könnte das weitreichende Folgen haben: Im Gespräch sind nicht nur Geldstrafen. Wer einer Frau heimlich unter den Rock fotografiert, kann dann auch zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden. Und das gilt nicht nur für die Fotografen. Strafen drohen auch denen, die solche Fotos im Internet verbreiten.

Das Saarland wird solche Initiativen vermutlich unterstützen. CDU und SPD haben einen Antrag in den Landtag eingebracht, der ein Gesetz fordert, das „unbefugt gefertigte Film- oder Bildaufnahmen des Intimbereichs und sonstiger sexueller Bereiche oder die Verbreitung einer solchen unter Strafe stellt“.

Die Mehrheitsparteien weisen darauf hin, dass es in Ländern wie England schon solche Regelungen gibt. In Deutschland hingegen gelte es bisher als „Belästigung der Allgemeinheit“, was keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Dadurch ist nach Ansicht von CDU und SPD eine Lücke entstanden, die es nun zu schließen gelte.