Kommentar: Seit Tagen gehen Soloselbstständige und Künstler auf die Barrikaden und fordern schnelle finanzielle Hilfe vom Staat. Dieser hatte allerdings schon vor Wochen Hilfe zugesagt und auch gehandelt. Jeder Soloselbstständige kann einen Antrag bei seinem zuständigem Jobcenter in unkomplizierter Fassung und abgespeckter Version ausfüllen und einreichen (Vereinfachter Antrag für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020). Dem Soloselbstständigen wird dann die Mietzahlung bis zum 30. Juni sowie Geld für den Lebensunterhalt gezahlt. Das ist unabhängig von der Mietfläche.

 


Soloselbstständige haben einen großen Vorteil

Doch das reicht vielen Soloselbstständigen nicht, obwohl sie damit schon einen großen Vorteil gegenüber Unternehmern haben. Denn ein Unternehmen hingegen erhält nur eine einmalige Zahlung von 9.000, darf damit aber weder seine Miete zahlen, noch seinen Lebensunterhalt oder Lohnzahlungen für Mitarbeiter leisten. Dabei haben auch viele Unternehmen keinerlei Einnahmen zur Zeit, von denen Miete und Lohn gezahlt werden könnte. Die Zahlungen vom Jobcenter sind jedoch für Lebensunterhalt, Miete und alle anderen Kosten. In einem Haushalt mit mehreren Personen werden je nach Einkommen sogar die Familienangehörigen mit unterstützt durch das Jobcenter.

Rechnet man bis Ende Juni den Betrag vom Jobcenter gegenüber der Soforthilfe aus, erscheint das Ganze in einem anderen Bild. Abgesehen von der Übernahme der Krankenversicherung vom Jobcenter die noch hinzu kommt. Heizkosten, Strom und vieles mehr das ebenfalls gezahlt wird.

Die Argumente der Soloselbstständigen sind nicht korrekt

Eines der am häufigsten genannten Argumente ist beispielsweise, dass man als Soloselbstständiger kein Vermögen von 60.000 Euro oder mehr haben darf, denn ansonsten wird der eingereichte Antrag abgelehnt. Was dabei offensichtlich vergessen wird: Wer als Soloselbsständiger 60.000 Euro auf der hohen Kante hat, wird damit sicherlich ein paar Wochen ohne staatliche Hilfen auskommen. Die Reserven müssen dann noch nicht einmal für die Lohnzahlung von Angestellten genutzt werden, wie es bei Unternehmen der Fall ist.

Oft kommen auch Argumente:
„Ich möchte nicht auf das Jobcenter und mein Vermögen mitteilen“
„Was die alles von mir wissen wollen ist unfassbar, ich soll sogar mitteilen, ob ich Grundstücke besitze“
„Ich bin nicht derjenige, der auf ein Jobcenter gehen will“

Diese Argumente sind vernichtend für jeden Familienvater oder die Mutter, die finanzielle Unterstützung benötigt und einen komplizierteren Weg auf dem Jobcenter gehen muss. Einige Künstler und Soloselbsständige sehen sich wohl da in einer anderen Klasse oder Rolle.

Der Staat unterstützt Soloselbstständige, doch davon hört man natürlich nichts, wenn diese weitere Forderungen erheben und noch zusätzlich die 9.000 Euro Soforthilfe für sich in Anspruch nehmen möchten.



Die Lage vieler Unternehmen ist ernst

Viele Unternehmer bangen zur Zeit um ihre Existenz. Die finanzielle Lage ist für die meisten bedrohlich, andere haben sogar schon Insolvenz anmelden müssen. Hier sollte der Staat mehr Unterstützung und vor allem Lösungsmöglichkeiten bieten. Für die meisten wäre es schon eine große Hilfe, wenn sie die Soforthilfen für die Bezahlung der Mitarbeiter oder der Miete verwenden dürften.

Wir müssen alle mehr Solidarität beweisen

Die Corona-Krise ist keine Zeit, in der jeder versuchen sollte, so viel für sich rausschlagen wie nur möglich. Es ist eine Zeit der Solidarität. Zeigen, dass man zusammen hält und dass man sich gegenseitig unterstützt und sich nicht auf gut Deutsch gesagt „gegenseitig die Butter vom Brot klaut“. Jeder, der die Krise ohne finanzielles Aus überlebt, sollte zufrieden sein und nicht versuchen sich damit die eigenen Taschen zu füllen. Das ist zutiefst unsolidarisch und moralisch mehr als fraglich. Versuchen wir alle gemeinsam durch die Krise zu kommen, werden es bestimmt auch Firmen überstehen, die ansonsten finanziell am Ende wären.

Zum vereinfachten Antrag für Soloselbstständige geht es hier