Nach einem versuchten Tötungsdelikt in der Altstadt von Gelsenkirchen am frühen Donnerstagmorgen, den 25. Juni 2026, hat die Polizei nach einer Verfolgungsfahrt mehrere Verdächtige festgenommen. Gegen 00:20 Uhr betrat ein maskierter 18-jähriger niederländischer Staatsbürger die Räumlichkeiten eines Kulturvereins an der Hiberniastraße. Dort richtete er unvermittelt eine Schusswaffe auf die anwesenden Gäste. Zu einer Schussabgabe kam es glücklicherweise nicht. Unmittelbar nach der Bedrohung flüchtete der Maskierte aus dem Gebäude und stieg in ein vor dem Lokal wartendes Fluchtfahrzeug, das mit zwei weiteren Personen besetzt war.
Die alarmierte Polizei leitete sofort großflächige Fahndungsmaßnahmen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen ein. Kurze Zeit später gelang es den Einsatzkräften, das gesuchte Fluchtfahrzeug auf der Grothusstraße zu lokalisieren. Die 23-jährige Fahrerin des Wagens ignorierte sämtliche polizeilichen Anhaltesignale und flüchtete stattdessen mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Fahrtrichtung des Stadtteils Horst. Während der rasanten Flucht kam es im Straßenverkehr zu mehreren akut gefährlichen Situationen für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.
Flucht endet an einer Kioskwand in Gelsenkirchen
Die Flucht fand schließlich an der Kranefeldstraße ein abruptes Ende. Die 23-jährige Fahrerin verlor aufgrund der massiv überhöhten Geschwindigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte frontal gegen die Wand eines dortigen Kiosks. Die drei Fahrzeuginsassen blieben bei dem Zusammenstoß unverletzt und wurden von den nacheilenden Polizeikräften noch am Unfallort vorläufig festgenommen. Bei den Personen handelt es sich neben der Fahrerin und dem 18-jährigen Haupttäter um eine 15-jährige Jugendliche, die ebenfalls in den Niederlanden wohnhaft ist. Die Minderjährige wurde nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen vorerst in die Obhut des zuständigen Jugendamtes übergeben.
Für die beiden volljährigen Tatverdächtigen im Alter von 18 und 23 Jahren stellte die zuständige Staatsanwaltschaft Essen beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Am Freitag, den 26. Juni 2026, wurden beide Beschuldigten einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen den 18-Jährigen einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der 23-jährigen Fahrerin wird rechtlich Beihilfe zu diesen Delikten vorgeworfen. Das Amtsgericht entsprach den Anträgen in vollem Umfang, sodass beide Personen in eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurden. Die Polizei Gelsenkirchen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Essen eine Mordkommission eingerichtet, um die genauen Hintergründe und den präzisen Ablauf der Tat weiter aufzuklären.






