Saarbrücken. Waschmaschinen für 200 Euro. Laptops für 99 Euro. Oder ein Smartphone für 150 Euro – klingt fantastisch, da springen einige Kunden drauf an. Doch kommen sie in das Geschäft, dann gibt es dort Laptops, aber für deutlich mehr als 99 Euro. Diese Masche nennt sich Lockvogelangebot – die saarländische CDU hat dem nun den Kampf angesagt.

700 Beschwerden sind laut CDU in diesem Jahr an die Verbraucherzentrale wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingegangen. Wegen Betrugs, Irreführung oder untergeschobenen Verträgen. Und auch wegen Lockvogelangeboten. Das Problem: Gegen solche Angebote kann sich der Kunde nicht wehren – bisher nicht.

Die CDU möchte eine Bundesratsinitiative anschieben: „Es kann nicht sein, dass die Verbraucher durch falsche Versprechen in ein Geschäft gelockt werden und am Ende in die Röhre gucken“, sagt Sarah Gillen, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion.

Schon jetzt sind Händler nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verpflichtet, angepriesene Ware einen „angemessenen Zeitraum“ zur Verfügung zu stellen. Doch ein Verstoß ist nur schwer nachzuweisen. Und selbst dann haben Kunden keine rechtliche Handhabe gegen die betrügerischen Kaufleute.

„Unsere Verbraucherzentrale ist personell aber gar nicht in der Lage, all den vermeintlichen Verstößen nachzugehen und gegebenenfalls Klage zu erheben. Deshalb sehen wir Handlungsbedarf und wollen uns mit dem Koalitionspartner auf einen Antrag für eine entsprechende Bundesratsinitiative verständigen“, sagt Gillen: „Denn solange die Händler bei Lockvogelangeboten kein wirklichen Konsequenzen fürchten müssen, heißt es für die Verbraucher auch weiterhin regelmäßig ‚Der Weg war umsonst‘.“