BYC-NewsAlzey-WormsInsolvenz Alzey-WormsInsolvenzverfahren der RN CityCar Worms GmbH

Insolvenzverfahren der RN CityCar Worms GmbH

Amtsgericht Mainz ordnet schriftliches Verfahren an – Rechtsanwalt Jürgen Jerger aus Frankenthal übernimmt die Insolvenzverwaltung

Die RN CityCar Worms GmbH mit Sitz in der Ludwigstraße steht vor einer ungewissen Zukunft. Über das Vermögen des Unternehmens wurde am 26. Februar 2026 um 11:43 Uhr offiziell das Verfahren zur Insolvenz in Worms eröffnet. Das zuständige Amtsgericht Mainz bestellte den erfahrenen Rechtsanwalt Jürgen Jerger aus Frankenthal zum Insolvenzverwalter, um die Abwicklung oder mögliche Sanierung des Betriebs zu leiten.

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Nachlasspfleger vertritt die Geschäftsführung

Eine Besonderheit in diesem Verfahren ist die Vertretung der Schuldnerin. Da die Geschäftsführung offenbar verwaist ist, wird das Unternehmen durch den Mainzer Nachlasspfleger Matthias Knaupe vertreten. Mit der Eröffnung der Insolvenz in Worms ist es der Gesellschaft ab sofort untersagt, über ihr verbleibendes Vermögen zu verfügen. Alle Verwaltungs- und Verfügungsrechte sind auf den Insolvenzverwalter übergegangen.

Strenge Fristen für Gläubiger und Debitoren

Für Geschäftspartner und Gläubiger der RN CityCar Worms GmbH gelten nun strikte gesetzliche Vorgaben. Der Insolvenzverwalter fordert alle Beteiligten auf, ihre Forderungen zur Insolvenz in Worms fristgerecht anzumelden:

  • Forderungsanmeldung: Sämtliche Insolvenzforderungen müssen bis spätestens zum 24. März 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter Jürgen Jerger eingereicht werden.

  • Sicherungsrechte: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Firma beanspruchen, müssen dies unverzüglich mitteilen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

  • Zahlungsverbot: Personen, die der RN CityCar Worms GmbH noch Geld schulden (Debitoren), dürfen keine Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten. Um schuldbefreiend zu wirken, müssen diese Beträge direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen werden.

Schriftliches Verfahren und Stichtage

Das Mainzer Gericht hat zur Abwicklung der Insolvenz in Worms ein schriftliches Verfahren angeordnet. Ein physischer Berichts- und Prüfungstermin entfällt daher; stattdessen wurde der 14. April 2026 als maßgeblicher Stichtag festgelegt. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftlich Widersprüche gegen andere Forderungen einlegen oder Anträge zur Besetzung des Gläubigerausschusses stellen.

Die Insolvenztabelle wird rechtzeitig vor dem Stichtag beim Insolvenzgericht zur Einsichtnahme ausgelegt. Wichtig für alle Beteiligten: Gläubiger, deren Forderungen anerkannt und festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung vom Gericht.

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