Nachdem die Pflicht zur Kontakterfassung in weiten Teilen des alltäglichen Lebens bereits mit der Verkündung der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes aufgehoben wurde, hat nun das Land – vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) – den Vertrag mit den Betreibern der „Luca-App“ fristgerecht gekündigt. Er endet damit zum 31. März 2022. Das Land hat für den Einsatz des Luca-Systems und für die Anbindung aller Gesundheitsämter für ein Jahr rund 1,7 Millionen Euro bezahlt; der Bund hat bei der Einführung die Kostenübernahme dafür zugesichert.


Gesundheitsminister (Rheinland-Pfalz) Clemens Hoch

„Wir haben schon in der vergangenen Verordnung entschieden, dass wir auf die Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie, beim Sport und im Freizeit- und Kulturbereich verzichten können, weil auch nach unseren immer noch strengen Zugangsregelungen eben die meisten Kontaktpersonen geimpft oder geboostert, somit viel besser geschützt und gleichzeitig selbst als enge Kontaktpersonen nicht mehr zur Quarantäne verpflichtet sind. Nach Abwägung haben wir daher entschieden, den Vertrag mit den Betreibern der Luca-App über März 2022 hinaus nicht zu verlängern“. Sollte eine neue Phase in der Pandemie eintreten, in der die Kontaktdatenerfassung wieder an Bedeutung gewinnen würde, so bedeute dies nicht die Rückkehr zur analogen Datenerfassung. „Auch die Corona-Warn-App des Bundes steht flächendeckend und kostenfrei zur Verfügung. Wir sind davon überzeugt, dass die Schwarmintelligenz der Corona-Warn-App besser in die aktuelle Lage passt und allen Bedürfnissen der Verfolgung von möglichen Risikokontakten Rechnung trägt“, so der Minister.

Der Unterschied zur Luca-App ist, dass die Corona-Warn-App (CWA) eine anonyme Information einzelner Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte im Alltag ermöglicht. Hat sich eine Person in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten, so „ploppt“ dies in der CWA als Warnung auf. Die betroffene Person kann entsprechend reagieren und sich testen sowie gleichzeitig die eigenen Kontakte reduzieren. Voraussetzung für die Warnung ist, dass die positive Person ihr Testergebnis in die CWA lädt und teilt. Dabei werden mit der CWA keine personenbezogenen Kontakt-daten erhoben.