Am Mittwochvormittag, 4. Februar 2026, startet vor der 5. Großen Strafkammer ein umfangreiches Verfahren gegen ein mutmaßliches Trio von Rauschgifthändlern. Die Anklage beim Mainzer Landgericht stützt sich auf den Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie gewerbsmäßigem Cannabis-Handel in nicht geringer Menge. Der zentrale Schauplatz der kriminellen Aktivitäten soll laut Ermittlungsakten der Drogenhandel in Wöllstein (Landkreis Alzey-Worms) gewesen sein.
Arbeitsteilung innerhalb der kriminellen Gruppierung
Die Ermittler zeichnen ein Bild einer gut organisierten Bande, die zwischen Oktober 2024 und Mai 2025 agierte. Dabei übernahm jedes Mitglied der Gruppe eine spezifische Aufgabe. Einer weiblichen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Finanzströme kontrolliert zu haben. Sie soll die Einnahmen aus den Verkäufen verwahrt und das Kapital für den Ankauf neuer Ware verwaltet haben.
Ein zweiter Beteiligter war demnach für die Logistik zuständig. Er beschaffte mutmaßlich das Cannabis sowie größere Mengen Amphetamin und nutzte seine Wohnung in Wöllstein als zentrales Lager und Verkaufsstelle. Der dritte im Bunde fungierte laut Anklage als Kurier und war für den direkten Vertrieb der Drogen auf der Straße verantwortlich.
38 Taten und hohe finanzielle Forderungen beim Drogenhandel in Wöllstein
Insgesamt umfasst die Anklageschrift 38 Einzeltaten. Die schiere Menge der gehandelten Substanzen und die Regelmäßigkeit der Geschäfte unterstreichen die Professionalität der Gruppe. Durch den Drogenhandel in Wöllstein und Umgebung erzielten die Beschuldigten laut Schätzung der Behörden enorme Gewinne. Die Mainzer Staatsanwaltschaft strebt daher die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro an.
Untersuchungshaft und Fortgang des Verfahrens
Die drei Verdächtigen befinden sich bereits seit ihrer Festnahme Anfang Mai 2025 in Untersuchungshaft. Das Mainzer Gericht hat für die Klärung der Sachverhalte zahlreiche Fortsetzungstermine bis Ende Februar angesetzt, um die Beweisaufnahme abzuschließen und die Rollenverteilung innerhalb der Bande final zu bewerten.
Sollten sich die Vorwürfe erhärten, drohen den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen. Besonders der bandenmäßige Aspekt und die großen Mengen an sichergestellten Betäubungsmitteln verschärfen den rechtlichen Rahmen des Verfahrens erheblich.
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