Das Landgericht Mainz befasst sich ab Mittwoch, 4. März 2026 mit einer umfangreichen Liste an Straftaten, die ein 40-jähriger Beschuldigter zwischen November 2023 und Juni 2024 in Worms begangen haben soll. Da der Mann laut Gutachten an einer psychischen Erkrankung leidet, führt die 3. Strafkammer ein sogenanntes Sicherungsverfahren am Landgericht Mainz durch. Ziel ist es, über eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik zu entscheiden.
Gewalt gegen Supermarkt-Mitarbeiterin eskaliert
Die Anklage listet erschütternde Details auf. Im April 2024 soll der Beschuldigte nach einem Ladendiebstahl eine Mitarbeiterin eines Supermarktes körperlich schwer attackiert haben. Als die Frau ihn auf dem Parkplatz stoppen wollte, packte er sie laut Sachverhalt so heftig an den Haaren, dass er ihr mehrere Büschel ausriss.
Zudem schleuderte er ihr Mobiltelefon zu Boden und stieß sie mehrfach weg, wodurch das Opfer Verletzungen an Rücken und Beinen erlitt.
Aggressiver Widerstand im Fokus beim Verfahren am Landgericht Mainz
Ein weiterer Schwerpunkt des Verfahrens sind die Vorfälle aus dem Juni 2024. Nach einem räuberischen Diebstahl in einem Drogeriemarkt trafen Polizeibeamte den randalierenden Mann in der Wormser Fußgängerzone an.
Der 40-Jährige leistete massiven Widerstand gegen seine Festnahme: Er bespuckte die Einsatzkräfte, biss einem Beamten in den Finger und trat einem weiteren Polizisten gegen das Knie. Selbst während des Transports zur Dienststelle stieß er fortlaufend Beleidigungen und Drohungen aus.
Hoher Sachschaden und bizarre Vorfälle
Neben den tätlichen Angriffen wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann Sachbeschädigung vor. Er soll eine Holzplatte gegen einen geparkten Pkw geworfen und dabei einen Schaden von rund 6.600 Euro verursacht haben.
Auch ungewöhnliche Delikte, wie das Zurücklegen angebissener Lebensmittel in Supermarktregale, sind Teil der Untersuchung. Das Gericht hat für die Beweisaufnahme weitere Termine am 6., 24. und 25. März im Saal 201 angesetzt, um die Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit zu bewerten.








