Nachrichten Rheinhessen | Wie die Polizei Mainz über Twitter berichtete, verstarb an diesem Donnerstag ein 40 Jahre alter Polizeibeamter der Polizei Oppenheim vollkommen unerwartet. Der Mann hinterlässt zwei Söhne im Alter von 8 und 11 Jahren als Vollwaisen, denn erst Anfang November letzten Jahres war seine Ehefrau, Mutter der beiden Kinder und ebenfalls Polizistin nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 44 Jahren verstorben.


Spenden für die beiden verwaisten Kinder werden gesammelt

Wer den beiden Jungs zumindest finanziell helfen möchte, hat die Möglichkeit eine entsprechende Spende auf das Spendenkonto der Polizeistiftung zu überweisen. Um die Spende den beiden Kindern des Polizisten zuordnen zu können, wird darum gebeten, bei der Überweisung das Wort „Schnick“ im Verwendungszweck anzugeben. Die Spenden mit dem entsprechenden Verwendungszweck werden dann zu 100 Prozent an die Kinder ausgezahlt. Sachspenden werden keine benötigt. Selbstverständlich besteht generell auch die Möglichkeit zu spenden, ohne dass diese an einen bestimmten Zweck gebunden ist.

Das Spendenkonto der Polizeistiftung:

Sparda Bank Südwest
IBAN: DE15 5509 0500 0001 9899 79
BIC: GENODEF1S01
Bei der Überweisung angeben: „Schnick“



Mehr über die Polizeistiftung

Die Polizei arbeitet in Deutschland für die Sicherheit aller und trägt die Hauptlast bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Aufgaben der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen werden zunehmend umfangreicher und gefährlicher. Trotzdem wird von der Polizei ein optimaler Schutz und eine hohe Einsatzbereitschaft erwartet.

Das hat allerdings seinen Preis. Immer öfter kommt es vor, dass Polizisten und Polizistinnen bei ihrer Arbeit selbst zum Opfer werden. Unvorhersehbare Ereignisse führen ebenfalls häufig zu Notlagen, Unfällen und seelischen Belastungen. Das lässt sich trotzt der guten Ausbildung nicht immer vermeiden. In solchen Fällen gelten die gesetzlichen Versorgungsansprüche der Polizeibediensteten und ihrer Angehörigen als ausreichend. Es gibt jedoch auch Fälle bei besonders jungen Familien die zusätzliche Hilfen sofort benötigen.

Aus diesem Grund hat das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 1997 die Polizeistiftung ins Leben gerufen. Die Polizeistiftung darf Spenden entgegen nehmen, welche von den Polizeibediensteten für sich selbst aber nicht angenommen werden dürfen. Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.



Die Polizeistiftung verfolgt folgende Ziele:

  • Die Betreuung von Polizeibediensteten des Landes Rheinland-Pfalz und deren Familienangehörigen durch Gewährung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Geld- und Sachleistungen für Nachteile oder bei Unglücksfällen, welche sich infolge oder im Zusammenhang mit der Dienstausübung ergeben haben, insbesondere, wenn Polizeibedienstete in Ausübung des Dienstes verletzt oder getötet werden.
  • Die Betreuung von Polizeibediensteten auch in sonstigen Notlagen, insbesondere bei unverschuldeter körperlicher und seelischer Hilfsbedürftigkeit.
  • Die Förderung kultureller und sportlicher Betätigungen der Polizei zur Verbesserung des polizeilichen Ansehens oder des Verhältnisses Bürger / Polizei.
  • Die Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls bei der Polizei in begründeten Einzelfällen.

Nur wenn der Polizeistiftung des Landes Rheinland-Pfalz ausreichen Geldmittel zur Verfügung stehen, kann sie erfolgreich arbeiten und ist daher auf Spenden angewiesen. Dabei ist jede Unterstützung willkommen.


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