Am Samstag (24. April 2021) führten Beamte der Polizeiinspektionen Kirchheimbolanden und Rockenhausen stationäre Verkehrskontrollen im Donnersbergskreis im Bereich Kirchheimbolanden und Eisenberg (Pfalz) durch. Der Schwerpunkt lag in der Kontrolle der Tuningszene und des motorisierten Zweiradverkehrs. BYC-NEWS hat die Kontrollen an diesem Tag von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr begleitet.


Kontrolle von nachträglichen Veränderungen

Die Kontrollen, die zusätzlich von einem Sachverständigen des TÜV Rheinlands begleitet wurden, fanden in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt. Die erste Kontrollstation wurde in Dannenfels, in Höhe des Bastenhaus aufgebaut. Bei den Kontrollen wurden nachträglich vorgenommene Umbauten geprüft, das Vorhandensein von Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE), aber auch die ordnungsgemäße Sicherung von Ladungen.

Bei einem VW Transporter wurde festgestellt, dass ein Rasenmäher nicht gesichert mitgeführt wurde. Nachdem der Fahrer diesen mit Gurten gesichert hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Ein Motorradfahrer erhielt einen Mängelbericht, da er für nachträglich angebaute Fahrzeugteile keine ABE mit sich führte. Der Fahrer muss nun innerhalb einer gesetzten Frist die ABE vorzeigen. Auch für einen BMW-Fahrer gab es einen Mängelbericht, da der rechte Außenspiegel an seinem Fahrzeug nicht vorhanden war. Nach eigenen Angaben, hatte er diesen kurz zuvor in seiner Ausfahrt abgefahren und auch schon einen neuen bestellt.

Mängelberichte und erloschene Betriebserlaubnis

Gegen 15:00 Uhr wurden die Kontrollen an den Mitfahrerparkplatz in Kirchheimbolanden verlegt. Hier wurden mehrere getunte Fahrzeuge kontrolliert. Hauptaugenmerk lag hier auf nachträglich verbauten Fahrwerken, Tieferlegungen und weiteren Anbauteilen. Neben der allgemeinen Führerschein- und Fahrzeugscheinkontrolle wurden die ABE´s kontrolliert, aber auch das Mitführen von Verbandskasten und Warndreieck.

Bei einer Hyundai-Fahrerin war die Kombination der Reifen und Felgen nicht zulässig und das Fahrwerk war nicht eingetragen, sodass die Betriebserlaubnis erlosch. Nach ihren Angaben wurde ihr beim TÜV zugesichert, dass die Kombination zulässig sei, weshalb dies für sie besonders ärgerlich war. Die Fahrerin muss nun innerhalb einiger Tage schriftlich nachweisen, dass Reifen und Felgen zusammen auf ihrem Fahrzeug gefahren werden dürfen.

Lamborghini mit Teilfolierung aus Chrom

Ein Großteil der Fahrer konnte die benötigten Unterlagen zügig aushändigen und kooperierte mit den Polizeibeamten bei den Kontrollen. Nur wenige Fahrzeughalter waren mit den Kontrollen überfordert und konnten zu nachträglichen Umbauten keine Angaben machen. Bei einem Opel Calibra ließ sich die Motorhaube nicht öffnen und die Stoßstange war gerissen. Aufgrund weiterer Veränderungen war auch hier die Betriebserlaubnis erloschen. Die Halterin muss nun innerhalb einer gewissen Frist nachweisen, dass das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wurde und alle Veränderungen eingetragen wurden.

Bei einem kontrollierten Lamborghini wurde festgestellt, dass goldene Chromfolie am Fahrzeug angebracht wurde, die stark reflektierte. Hier muss noch nachträglich geklärt werden, ob dies in dieser Form zulässig ist. Bei den meisten kontrollierten Fahrzeugen wurde von den Beamten nachgemessen, ob die eingetragene Tieferlegung mit der tatsächlichen Tiefe übereinstimmte. Auch wurden die Reifen und Felgen auf ihre zulässige Eintragung kontrolliert.

Rückleuchten mit Folie beklebt – Punkte in Flensburg

Gegen 17:00 Uhr wurde die Kontrolle nach Eisenberg auf den Marktplatz verlegt. Dort kam es unter anderem zu einem Verstoß, der mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Fahrer eines Audi hatte die Rückleuchten seines Autos mit Tönungsfolie beklebt. Diese musste er vor Ort im Beisein der Beamten abziehen und wird nachträglich Post von der Bußgeldstelle bekommen. Hier ist mit etwa 135 Euro und einem Punkt zu rechnen.

Bei einem weiteren Audi-Fahrer wurden während der Fahrzeugkontrolle Auffälligkeiten in seinem Verhalten wahrgenommen, weshalb die Polizeibeamten einen Drogentest durchführten. Dieser verlief jedoch negativ, sodass der Fahrer weiterfahren konnte.

Ein besonderes Highlight an diesem Tag waren zwei Oldtimer, die in die Kontrolle kamen. Ein VW Golf 1 und ein Opel Ascona, die von ihren Haltern mit viel Liebe gepflegt und umgebaut wurden. Die beiden Fahrzeughalter konnten alle erforderlichen Unterlagen vorzeigen, sodass sie ohne einen Mängelbericht weiterfahren durften.

Polizei Kirchheimbolanden Tuningkontrolle | Foto: BYC-News

Verstoß gegen das Kraftfahrtsteuergesetz

Zum Abschluss des Tages wurde die Kontrolle nochmal nach Kirchheimbolanden in die Kaiserstraße verlegt. Gegen 18:45 Uhr wurde auch hier wieder ein Fahrzeug mit folierten Rückleuchten festgestellt. Der Fahrer musste die Folie abziehen und wird nun ein Bußgeld und einen Punkt erhalten. Weiterhin wurde ein Fahrer festgestellt, der gegen das Kraftfahrtsteuergesetz verstoßen hatte.

Bei den Kontrollen waren 4 Beamte der Polizeiinspektionen Kirchheimbolanden und Rockenhausen eingesetzt, sowie ein Motorradpolizist, der die Umgebung kontrollierte. Zur weiteren Unterstützung war ein Sachverständiger des TÜV Rheinlands mit vor Ort.

Insgesamt wurden an diesem Tag in sieben Stunden 37 Fahrzeuge und 16 Zweiräder einer Verkehrskontrolle unterzogen. Fünf Fahrzeughaltern wurde ein sogenannter Mängelbericht ausgestellt. Sie müssen innerhalb einer Frist ihr Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand bringen. Bei 14 Fahrzeugen muss neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Weiterhin wurde gegen zwei Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen Betrugs und einem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.

Hinweis der Polizei

Trotz des positiven Ergebnisses möchte die Polizei darauf hinweisen, dass neben dem regulären Streifendienst, weiterhin mit zielgerichteten Kontrollen gegen Raser, Poser und illegale Veränderungen an Kraftfahrzeugen vorgegangen wird. Die Tuningszene soll damit nicht verdrängt, sondern die Veränderungen innerhalb des rechtlichen Rahmens beachtet werden.