BYC-NewsBingenPolizei in Bingen stoppt auffälligen Autofahrer

Polizei in Bingen stoppt auffälligen Autofahrer

Polizeikontrolle in Bingen deckt Verstöße gegen das strikte Alkoholverbot bei Cannabiskonsum auf

Am Dienstag, den 10.03.2026, kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen gegen 20:00 Uhr einen 37-jährigen Fahrer eines Kleinwagens in der Stefan-George-Straße. Während der Überprüfung stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Fahrzeugführer fest.

Feststellung der Fahruntüchtigkeit

Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,43 Promille. Obwohl dieser Wert isoliert betrachtet unter der gesetzlichen 0,5-Promillegrenze liegt, ergaben sich im weiteren Verlauf der Kontrolle deutliche Hinweise auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum. Der Fahrer räumte schließlich ein, zeitnah Cannabis konsumiert zu haben, was durch einen Drogenschnelltest bestätigt wurde. In der Folge wurde die Weiterfahrt untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.

Rechtliche Verschärfung bei kombiniertem Konsum

Im Zuge der Cannabislegalisierung wurden die gesetzlichen Bestimmungen für den Mischkonsum von Marihuana und Alkohol am Steuer verschärft. Demnach gilt bei nachgewiesenem Cannabiskonsum ein striktes Alkoholverbot im Straßenverkehr, unabhängig davon, ob der gemessene Promillewert unter der allgemeinen Grenze von 0,5 liegt. Der Gesetzgeber sieht hier eine Nulltoleranzgrenze vor, um die besonderen Gefahren einer kombinierten Rauschwirkung zu minimieren.

Erwartete Sanktionen nach Kontrolle in Bingen

Sollten die Ergebnisse der Blutuntersuchung die vor Ort durchgeführten Tests bestätigen, muss der 37-jährige Fahrer mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Für den vorliegenden Mischkonsum von Marihuana und Alkohol sieht der Bußgeldkatalog in diesem Fall eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.