Foto Projektgebiet
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Die Regionalversammlung Südhessen hat am 7. Mai 2021 nach intensiver Beratung den Antragsunterlagen der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Schaffung eines neuen Stadtteils im Entwicklungsgebiet „Ostfeld“ unter Berücksichtigung bestimmter regionalplanerischer Maßgaben zugestimmt. Ende November 2020 wurden die Antragsunterlagen für die so genannte Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Die Landeshauptstadt wird damit der Notwendigkeit gerecht, ihre Zielvorstellungen auch auf der übergeordneten Raumordnungsebene abzustimmen.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende dazu

“Die Entscheidung der Regionalversammlung habe ich freudig aufgenommen. Auf dieser Grundlage wird die Landeshauptstadt Wiesbaden in den nächsten Jahren ihren strukturellen Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten decken können. Der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum kommt hier besondere Bedeutung zu. Außerdem wird Wiesbaden auch in der Zukunft seiner Funktion als Oberzentrum und als Standort von bedeutsamen Bundes- und Landesbehörden gerecht werden können. Es werden nun alle planungsrechtlichen Schritte eingeleitet, um dem Bundeskriminalamt eine langfristige Perspektive in Wiesbaden aufzuzeigen und damit den von allen Seiten gewünschten Verbleib der Bundesbehörde in der Region Rhein-Main zu sichern.“

Ein lebenswerter neuer Stadtteil für Wohnen und Arbeiten

Im Entwicklungsgebiet „Ostfeld“, zwischen Mainz-Kastel und Wiesbaden-Erbenheim gelegen, soll ein eigenständiger, innovativer, urbaner klimaoptimierter und lebenswerter neuer Stadtteil für Wohnen und Arbeiten entstehen. Zusätzlich wird das Bundeskriminalamt seine zurzeit im Stadtgebiet verteilten Standorte dort an einem zentralen Behördenstandort zusammenfassen.

Camillo Huber-Braun, Leiter des Stadtplanungsamtes dazu

„Mit der nun erfolgten Zustimmung der Regionalversammlung zur Zielabweichung kann die zügige Durchführung des Projekts Ostfeld mit dem Inkrafttreten der Satzung beginnen, so wie der Gesetzgeber es für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) fordert. Damit macht die Stadt den nächsten Schritt zur zügigen Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen mit einem neuen Behördenstandort und weiteren gewerblichen Nutzungen im urbanen Wohnquartier am Fort Biehler“, führt Camillo Huber-Braun aus.

„Das positive Votum der Regionalversammlung bildet die Basis für weitere Planungen von der Auslobung und Durchführung europaweiter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerbe bis hin zur Bauleitplanung, in der die Qualitätsziele, die als politische Vorgaben an die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geknüpft sind, umgesetzt werden“, sagt Huber-Braun weiter.

Existenzsicherung der Landwirte und Anschluss an den Schienenverkehr

Bei Einreichung des Flächennutzungsplans, der dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorzulegen ist, wird geprüft, wie die Stadt Wiesbaden die regionalplanerischen Anforderungen der Regionalversammlung erfüllt, die ihr bei der Zustimmung zur Zielabweichung als Maßgaben mitgegeben wurden. Von besonderem regionalpolitischen Interesse ist die Rücksichtnahme der städtebaulichen Planung auf Bereiche mit besonderen Klimafunktionen. Darüber hinaus muss der Anschluss des neuen Stadtteils an den Schienenverkehr sicher gestellt werden. Ebenso will die Regionalversammlung sicher gehen, dass die Stadt Wiesbaden die Existenzsicherung der Landwirte, die durch die Neubebauung einen Teil ihrer landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen verlieren, zum Beispiel durch angemessenes Tauschland, gewährleistet.