Nachdem BYC-News am 28. Juni 2026 über den Landesparteitag der AfD in Bingen berichtet hatte, bei welchem nicht nur die Landesspitze neu gewählt, sondern auch das aktuelles Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) heiß diskutiert wurde, hat sich Patric Berges direkt an unsere Redaktion gewandt.
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe und Beisitzer im Kreisvorstand Mainz-Bingen nimmt unsere Berichterstattung zum Anlass für eine detaillierte Stellungnahme und fordert eine kritische mediale Einordnung des Papiers.
Auf dem Parteitag in Bingen hatten die Delegierten mit deutlichen Mehrheiten eine neue Führung gewählt, während abseits des Podiums das KI-gestützte Gutachten der privaten Organisation für Zündstoff sorgte.
Das Papier attestiert der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen
In seinem Schreiben an BYC-News kritisiert Berges dieses Dokument nun fundamental und spricht von einer rein politischen Debatte ohne juristische Substanz. „Weder Bindungswirkung noch verfassungsrechtlicher Maßstab“
Für Berges besitzt das vorliegende Dokument keinerlei eigenständige rechtliche Autorität. Es handele sich nicht um die Untersuchung einer staatlichen Behörde wie dem Verfassungsschutz, sondern um die juristische Stellungnahme eines privaten Vereins. Er warnt eindringlich davor, das Papier als tragfähige Basis für weitreichende Schritte heranzuziehen: „Seine Schlussfolgerungen entfalten weder Bindungswirkung noch ersetzen sie die strengen verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat.“
Inhaltlich wirft der Kreispolitiker den Verfassern vor, den legitimen Rahmen des politischen Diskurses unzulässig zu verengen. Er halte einzelne Bewertungsmaßstäbe des Gutachtens für hochgradig problematisch, „soweit kontroverse, aber zulässige politische Positionen teilweise bereits deshalb als verfassungsfeindlich eingeordnet werden, weil sie in deutlichem Gegensatz zu gegenwärtig vorherrschenden politischen Leitbildern stehen.“ Das Grundgesetz schütze jedoch gerade auch unbequeme, kontroverse und mehrheitsferne politische Auffassungen.
Er stellt dazu klar: „Verfassungswidrig ist nicht, wer vom politischen Mainstream abweicht, sondern nur, wer die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aktiv beseitigen will.“
Patric Berges übt Kritik am NGO-Netzwerk und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
Ein zentraler Punkt in seinem Schreiben an die Redaktion betrifft die Akteure hinter dem Papier und das Timing der Publikation im Umfeld des Parteitags. Er sieht das Gutachten als Teil einer gezielten Kampagne und zieht Parallelen zu früheren politischen Auseinandersetzungen.
Unter der Überschrift „Der Zeitpunkt der Veröffentlichung“ erklärt Berges: „Wie auch die ‚Correctiv Potsdam-Lüge‘ halte ich persönlich den Zeitpunkt der Veröffentlichung, eines Gutachtens mit Beteiligung von Correctiv und dem NGO-Komplex, für interessant.“
Das Papier sei vor diesem Hintergrund nicht als objektive Analyse, sondern als Instrument im Parteienwettbewerb zu betrachten, das keinesfalls ausreiche, „um einen der schwersten Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb zu rechtfertigen oder gar die aktuell größte und einzige Opposition in Deutschland zu verbieten.“
Sorge vor langfristiger Meinungsbeeinflussung durch KI
Darüber hinaus wirft der AfD-Politiker eine grundsätzliche Frage bezüglich der Erstellungsmethode auf, da das Gutachten maßgeblich unter dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz verfasst wurde, sieht er Gefahren für die Meinungsbildung im digitalen Zeitalter.
Es sei überaus diskussionswürdig, „welche mittelbaren Auswirkungen umfangreiche KI-gestützt erstellte Gutachten auf die öffentliche Meinungsbildung entfalten können.“
Da entsprechende Dokumente dauerhaft öffentlich verfügbar sind und sowohl von Suchmaschinen als auch von anderen KI-Systemen fortlaufend verarbeitet werden, liege die Vermutung nahe, dass sie den öffentlichen Diskurs langfristig beeinflussen. So betont er: „Dies mag ein Nebeneffekt sein; es sollte jedoch transparent gemacht werden und darf nicht mit einer objektiven gerichtlichen Bewertung verwechselt werden.“
Abschließend richtet Berges einen Appell an die Berichterstattung und fordert, dass sich auch ein „seriöses und offenes Pressemedium die zweifelhaften Rückschlüsse dieses Papiers nicht ohne entsprechende kritische Einordnung zu eigen machen“ sollte.
Zusammenfassung
Mit dieser Stellungnahme im Nachgang zum Binger Parteitag wird die Kluft in der Bewertung mehr als deutlich: Auf der einen Seite steht das im ersten Bericht behandelte, softwaregestützte Gutachten einer zivilgesellschaftlichen Organisation, das verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD zu belegen versucht, auf der anderen Seite steht die Argumentation der betroffenen Partei, die dem Dokument die verfassungsrechtliche Belastbarkeit abspricht, das Agieren von NGOs kritisiert und vor einer langfristigen Verzerrung des Diskurses durch KI-generierte Inhalte warnt.







