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Nachrichten Bingen | In der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist unter anderem geregelt, dass Sport- und Freizeitanlagen geschlossen werden müssen. Die Verordnung ist am 2. November 2020 in Kraft getreten und endet mit Ablauf des 30. Novembers 2020.


Sperrung einzelner Bereiche wurde teilweise ignoriert

Von dieser Regelung sind auch Teile des Parks am Mäuseturm betroffen und mussten daraufhin gesperrt werden. Der restliche Teil des Parks war eigentlich nicht von der Verordnung betroffen und blieb daher zunächst geöffnet. Allerdings zeigten sich einige Besucherinnen und Besucher nicht einsichtig und haben die gesperrten Bereiche innerhalb des Parks trotz des Verbots betreten.

Dies hatte nun zu Folge, dass die Verwaltung am gestrigen Freitag (13.11.2020) den gesamten Park am Mäuseturm bis auf Weiteres komplett sperren musste. Das Kulturufer steht jedoch auch weiterhin für Spaziergänge am Rheinufer zur Verfügung.