Mainz
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Ordnungsdezernentin Manuela Matz teilt mit, dass das Ordnungsamt am vergangenen Dienstag (23. November 2021) und Mittwoch (24. November 2021) erneut mehrere Gaststättenkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen im Stadtgebiet durchführte. Im Rahmen dessen wurden insgesamt 14 Betriebe aufgesucht.


Vollzugsdienst untersagte in manchen Fällen den weiteren Betrieb

Hervorzuheben sind dabei zwei Betriebe, bei denen sowohl mehrere Verstöße gegen die 2G/3G Regel, als auch die Pflicht zur Kontakterfassung festgestellt wurden. Der Vollzugsdienst untersagte zunächst deren weiteren Betrieb, um weitere Verstöße zu verhindern und übergab die Fälle an die Gaststättenbehörde zur weiteren Prüfung. In fünf weiteren Fällen verstießen die Betreiber gegen die Pflicht zur Kontakterfassung, in einem Fall wurden Impfzertifikate der Gäste nicht ordnungsgemäß kontrolliert.
Auf die Betreiber der Gaststätten kommen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren mit voraussichtlichen Bußgeldern im vierstelligen Bereich zu.

„Das Ergebnis der Kontrollen, bei denen lediglich bei sechs Betrieben keine Beanstandungen festgestellt wurden, zeigt, dass noch nicht alle Gaststättenbetreiber verstanden haben, welche enorme Bedeutung die konsequente Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen hat. Das Ordnungsamt wird auch weiterhin kontrollieren, damit der Gaststättenbesuch in Mainz auch weiterhin guten Gewissens erfolgen kann“, so Matz.