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Nachrichten Mainz | In den vergangenen Tagen kontrollierte das Ordnungsamt in Mainz intensiv die Einhaltung der Maskenpflicht. Dabei konnten die Ordnungshüter einige Verstöße feststellen.


Insgesamt 10 Verstöße in der Gastronomie

Allerdings wurden auch einige Verstöße registriert. So mussten Verstöße im Bereich der Gastronomie und dort hauptsächlich im Wartebereich festgestellt werden. Hier wurden insgesamt zehn Fälle registriert.

Auch der Mainzer Wochenmarkt wurde einer Kontrolle unterzogen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten dabei fest, dass ein Großteil der Kundinnen und Kunden sowie Beschickerinnen und Beschicker eine Maske trug. Trotzdem musste auch hier in insgesamt 14 Fällen ein Verstoß gegen die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung geahndet werden.

Kontrollen auch in Mainzer Bussen

Auch in den Mainzer Bussen hat das Ordnungsamt am vergangenen Montag und Dienstag pünktlich zum Schulstart Kontrollen durchgeführt. Hier wurden insgesamt sieben Verstöße registriert. Die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger wurden ebenfalls mündlich verwarnt. Bei sechs Personen handelte es sich um Schüler. Die Betroffenen zeigten sich allesamt einsichtig und haben ihre mitgeführte Maske sodann aufgesetzt, beziehungsweise richtig aufgesetzt.

Verstöße in Einzelhandelsgeschäften

Bei einer weiteren Kontrolle von Einzelhandelsgeschäften wurden Kundinnen und Kunden sowie ein Inhaber angetroffen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Maske trugen. Hier wurden fünf Verstöße festgestellt.

Weitere Kontrollen sind angedacht

Die  meisten der Bürgerinnen und Bürger haben sich jedoch an die geltenden Hygiene-Regeln gehalten. Das Ordnungsamt wird in unregelmäßigen Abständen die Einhaltung der Maskenpflicht an den bekannten Örtlichkeiten weiterhin kontrollieren und falls notwendig Verwarngelder erheben sowie förmliche Bußgeldverfahren einleiten. Ein Verstoß gegen Einhaltung der Maskenpflicht wird grundsätzlich mit 50 Euro Verwarngeld geahndet.