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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Die Ortsentlastungsstraße Ginsheim soll den Ortskern, vor allem die Rheinstraße, Hauptstraße und Stegstraße, vom Durchgangsverkehr befreien. Der erste Abschnitt der Straße zwischen Rheinstraße und ehemaligem Sportplatz wurde 2014 gebaut und dient der Anbindung des geplanten Neubaugebietes „Am alten Sportplatz“ an die bestehenden Verkehrswege.


Der zweite Abschnitt ist schon lange geplant

Der zweite Abschnitt der Ortsentlastungsstraße führt vom alten Sportplatz am östlichen Ortsrand von Ginsheim vorbei und mündet südöstlich des Friedhofs in die Landesstraße 3040, die nach Bauschheim führt. Der Bau der Straße ist bereits mehrmals verschoben worden. Eigentlich war nun geplant, mit dem zweiten Bauabschnitt im Jahre 2020 zu beginnen.

Da die Landesregierung in den letzten Monaten Ihre Aktivitäten dazu jedoch stark reduzierte, schrieb die CDU Ginsheim-Gustavsburg einen offenen Brief an Ministerpräsident Volker Bouffier. Dieser wurde am 15. November an die Hessische Staatskanzlei geschickt:

Offener Brief an den Ministerpräsidenten

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier, in den Jahren 2017 und 2019 haben wir Sie bereits angeschrieben und um weitere Unterstützung bei der Umsetzung des Projektes Ortsentlastungsstraße in Ginsheim gebeten. 2017 zahlte sich Ihre Hilfe aus – der Landrat genehmigte dieses Projekt im städtischen Haushalt ohne Bedingungen. Seit diesem Tag ist der Fortschritt des Projektes, trotz mehrerer Vorsprachen in Wiesbaden, zuletzt im Januar dieses Jahres bei Herrn Wintermeyer, leider äußerst überschaubar und das obwohl seitens der Kommunalpolitik alles Erforderliche getan wurde, um die Ortsentlastungsstraße für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt umzusetzen.

Für das Projekt, das uns ein Herzensanliegen ist, setzen wir uns vom CDU-Stadtverband Ginsheim-Gustavsburg seit vielen Jahren aktiv ein. Wie bei unseren Gesprächen in der Staatskanzlei erwähnt, hatten Sie, Herr Ministerpräsident Bouffier, im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung 2016 öffentlich versprochen, den Spatenstich für den Bau der Ortsentlastungsstraße durchzuführen. Die CDU Ginsheim-Gustavsburg setzt sich weiterhin für den Bau dieser Ortsentlastungsstraße ein. Auch und gerade steht diese Ortsentlastungsstraße in Ginsheim für innerstädtische Verkehrsentlastung und Umweltverträglichkeit. Verkehr ist als Ganzes zu denken und zu planen. So wird dieser Bau zu einer Steigerung der Lebensqualität und Verkehrssicherheit in Ginsheim führen, Lärm und Abgase können deutlich reduziert werden. Ohne die Straße bleiben unsere Bürgerinnen und Bürger in der engen Ortsmitte gefährdet! Die Anwohner haben ein Recht auf Sicherheit, Ruhe und saubere Luft.“, heißt es in dem Brief der CDU.



Zeitlicher Verzug aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse

Weiter heißt es: „Der Hessischen Landgesellschaft mbH (FS – Flächenmanagement Straßenbau, im Folgenden HLG) wurden im Herbst 2018 die erstellten Grunderwerbsunterlagen übersandt, um den Bau zu ermöglichen. Der Gutachterausschuss hat leider erst im April 2019 sein Gutachten erstellt, welches schlussendlich erst im Oktober 2019 zwischen Ministerium, der HLG und der Stadtverwaltung besprochen wurde. Der zeitliche Verzug zwischen Beauftragung und Erstellung des Gutachtens wurde mit nicht vorhersehbaren Ereignissen begründet.

Angebote zum Grunderwerb konnten daher bisher noch nicht an die Eigentümer übersandt werden. Wir können uns diese Verzögerungen nicht erklären. Zwischenzeitlich wurde auch ein neues Verkehrsgutachten durchgeführt, das die Erforderlichkeit der Ortsentlastungsstraße erneut belegt. Leider ist trotzdem kein Fortgang des Projektes erkennbar. Vielmehr wurde seitens des Landes im November 2019 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis seit Mitte Mai 2020 dem Wirtschaftsministerium vorliegt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung liegen uns bisher noch nicht vor – das öffentlich nicht bekannte Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird mittlerweile seit knapp 6 Monaten zwischen den Ministerien „abgestimmt“.

Wir als CDU-Stadtverband Ginsheim-Gustavsburg weisen darauf hin, dass 2006 ein Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zur Umsetzung der Ortsentlastungsstraße getroffen wurde, der eine Wirtschaftlichkeitsprüfung oder einen Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit nicht vorsieht. Die berechtigten Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger sind auch schwer in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Da der Vertrag rechtlich bindend ist, fordern wir Sie auf, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, damit das Land Hessen nicht vertragsbrüchig wird, sondern seine vertraglich zugesicherten Verpflichtungen einhält. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten mit Recht, dass das Land zu seinem Vertrag steht.

Wir bitten Sie hiermit nochmals, uns bei der Umsetzung dieses für unsere Stadt so wichtigen Projektes zu unterstützen.“