Das Amtsgericht Wiesbaden hat unter dem Aktenzeichen 10 IN 343/25 weitreichende Sicherungsmaßnahmen für die OEG – Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das in der Ludwig-Wolker-Straße 12 in 55252 Mainz-Kastel ansässig ist, unterliegt damit ab sofort der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Diese Maßnahme zur Insolvenz in Mainz-Kastel dient der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen. Das Tätigkeitsprofil der OEG – Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH umfasst ein breites Spektrum innerhalb der Immobilienbranche.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Wirkung vom 13.02.2026, 10:45 Uhr, wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gemäß dem gerichtlichen Beschluss zur Insolvenz in Mainz-Kastel sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat. Schuldner der Gesellschaft wurden zudem aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser neuen Rechtslage zu leisten.
Rechtsmittel und gerichtliche Bekanntmachung
Gegen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung im Verfahren der Insolvenz in Mainz-Kastel steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Zweifeln an der internationalen Zuständigkeit des Gerichts, Beschwerde einlegen. Die entsprechende Notfrist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Text der Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Wiesbaden eingesehen werden.
Hintergrund und Perspektive
Die OEG – Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH ist im Bereich der Projektentwicklung und Vermietung von Immobilien tätig. Durch die eingeleitete Insolvenz in Mainz-Kastel wird nun unter der Leitung von Dr. Martin Kaltwasser geprüft, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob das Verfahren eröffnet werden muss. Weitere Details zu betroffenen Immobilienprojekten oder den genauen Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage sind zum aktuellen Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht öffentlich bekannt gegeben worden.
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