Nieder Olm0 e1639320804437
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Der seit mehreren Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen dem Nieder-Olmer Unternehmen Eckes-Granini und Axel Hartmann, einem ehemaligen Geschäftspartner in Russland, hat nun eine kritische Phase für den Fruchtsaftanbieter erreicht. Das teilte das Nachrichten-Magazin „Welt“ mit.


Rechtsstreit um mehr als 60 Millionen Euro

Axel Hartmann fordert von dem Unternehmen einen Schadensersatz in Höhe von 49 Millionen Euro. Rechnet man die Anwalts- und Gerichtskosten hinzu, ergibt sich eine Summe von über 60.460.000 Euro. Hartmann hatte das Unternehmen verklagt, weil er in einer laut Kooperationsverträgen zehnjährigen Zusammenarbeit viele Millionen Euro investiert hat. Unter anderem in den Kauf und Modernisierung eines Abfüllbetriebs in Russland. Nachdem die Geschäfte kurze Zeit sehr gut liefen, soll sich Eckes-Granini aber laut Hartmann völlig unerwartet und plötzlich aus Russland zurückgezogen haben. Dadurch sei dem Kläger ein Millionenschaden entstanden. Ein Moskauer Schiedsgericht hatte ihm den Betrag im Mai 2019 zuerkannt.

Das Unternehmen aus Nieder-Olm hingegen weist alle Vorwürfe zurück und erklärte, dass diese unbegründet seien. Die Zusammenarbeit mit Hartman sei einvernehmlich und vertragsgemäß beendet worden. Eckes-Granini hat auch die Ansprüche ihres ehemaligen Geschäftspartners nicht anerkannt und die Summe dementsprechend nicht gezahlt.

Vollstreckungen wurden eingeleitet

Daraufhin hat Hartmann in einigen Ländern Europas, unter anderem in Frankreich wo das Unternehmen eine Produktionsstätte hat, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Eckes-Granini eingeleitet und die Pfändung der Markenrechte von „Granini“, „Hohes C“ und anderen Produkten beantragt. Hartmanns Ziel ist es, die  Vermögenswerte des Unternehmens zu versteigern, sollte er kein Geld erhalten.

Mögliche Katastrophe für Eckes-Granini

Wenn das Unternehmen seine Markenrechte an einen anderen Getränkehersteller, wie beispielsweise Coca Cola oder Pepsi verlieren würde, wäre das natürlich eine riesige Katastrophe. Aber noch ist es nicht so weit. Denn wie das Unternehmen auf Anfrage der „Welt“ mitteilte, müssten die Gerichte in den Ländern, in denen eine Vollstreckung eingeleitet wurde, diese zunächst auch zulassen. Eingeleitet wurden die Maßnahmen in der Schweiz, Frankreich, Belgien, Ungarn, Deutschland, Belgien, Russland und den Niederlanden. Das jeweilige nationale Gericht muss also entscheiden, ob das Urteil, das in Russland gefällt wurde, vollstreckt werden kann.

Eckes-Granini ist der Ansicht, „dass der Schiedsspruch der Moskauer Handelskammer in keinem Land mit einer rechtsstaatlichen Justiz einer Überprüfung standhalten und Herrn Hartmann daher in keinem Land der Zugriff auf unser Vermögen gewährt werden wird“. Der Senat hatte die Ansichten und Bedenken des Nieder-Olmer Unternehmens in einer Verhandlung im September 2021 zum Großteil geteilt. Das Oberlandesgericht in Deutschland hat bereits angekündigt, die Entscheidung Ende Januar mitteilen zu wollen.


Pfändungen in Frankreich veranlasst

Das Tribunal Judiciaire in Paris hat jedoch am 9. April 2021 bereits die Anerkennung des besagten Schiedsspruchs erteilt. Eckes-Granini hatte daraufhin Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Cour d‘Appel wird im kommenden Jahr in dieser Angelegenheit zusammenkommen. Währenddessen hat Hartmann in Frankreich allerdings schon zahlreiche Pfändungen gegen Eckes-Granini veranlasst.

Wie auch in schon Belgien und den Niederlanden wurden auch in Frankreich Firmenanteile und andere Vermögenswerte gepfändet. In der Schweiz sollen bereits die Rechte an verschiedenen Säften sichergestellt worden sein.

Nachdem das Vollstreckungsgericht in Paris die Pfändungen zunächst aufgehoben hatte, wurde diese in Mâcon allerdings bestätigt. Deshalb traten die beiden Parteien am 9. Dezember vor eine andere Kammer im Berufungsgericht in Paris, welches die Entscheidung jedoch auf Anfang Februar 2022 vertagte. Für Eckes-Granini bedeutet das, dass Hartmann bis dahin erstmal weiterhin pfänden kann.

Die Lage für das rheinhessische Unternehmen wird also zunehmend ernster. Denn sollte Hartmann Erfolg haben und beide Parteien stur bleiben, könnte es im Sommer 2022 zum Verkauf von Produktionsanlagen und Markenrechten kommen.

Brief an Axel Hartmann

Die Situation für das Unternehmen scheint so dramatisch zu sein, dass sich Firmenchef Tim Berger und sein Stellvertreter, Finanzvorstand Sidney Coffeng, zu einem im Rechtsstreit eher ungewöhnlichen Schritt entschieden haben. Am 22. November 2021 schrieben sie einen Brief an Acel Hartmann nach Moskau.

In dem Brief fordern die beiden Axel Hartmann „förmlich“ auf, die Zustellung von Pfändungen an französische Kunden der Eckes-Granini-Gruppe auf Grundlage des Moskauer Schiedsspruchs zu unterlassen. Es heißt: „Bitte beachten Sie, dass kein französischer Kunde eine vertragliche Beziehung zu einem deutschen Unternehmen hat, das von dem Schiedsspruch vom 21. Mai 2019 betroffen ist. Jegliche Pfändung von Forderungen, die einem französischen Kunden zugestellt wurden, ist daher erfolglos.“

„Die zahlreichen Pfändungen, die Sie französischen Unternehmen zugestellt haben […] schaden dem Ruf der gesamten Eckes-Granini-Gruppe gegenüber strategischen Partnern“, steht weiter in dem Brief geschrieben. Man behalte sich zudem alle Rechte und Klagen auf Schadensersatz im Zusammenhang mit missbräuchlichen Pfändungen gegen Kunden in Frankreich vor.

Antwort von Axel Hartmann

Am 26. November 2021 hat Hartmann auf den Brief von Eckes-Granini geantwortet. Er erklärte darin, dass es nach französischem Recht vollkommen in Ordnung sei zu versuchen, Vermögenswerte in Frankreich zu pfänden, sobald man wie er einen Vollstreckungstitel habe. Eingeschlossen seien dabei auch Schulden, die sich in den Händen Dritter befänden.

Weiterhin bittet er Eckes-Granini in dem Brief, den französischen Kunden zu erklären, dass die Pfändung „tatsächlich ordnungsgemäß und rechtmäßig“ sei. „Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihre französischen Kunden darüber zu informieren, dass die in Frankreich eingetragenen Marken der Eckes-Granini-Gruppe […] jetzt unter Arrest stehen.“

Es sei offensichtlich, dass französische Firmen, die Eckes-Granini-Marken in Frankreich nutzten, in Vertragsbeziehungen mit dem Unternehmen stünden. Als Beweis fügte er dem Brief Fotos von Flaschen-Etiketten aus Mâcon bei. Deutlich ersichtlich darauf die Aufschrift: „Producer Eckes-Granini France“ und „licensed by Eckes-Granini Group GmbH, Germany“