Wer kennt es nicht? Umgekippte E-Scooter in Mainz auf dem Bürgersteig oder Roller, die mitten im Weg stehen. Damit soll in der Mainzer Innenstadt ab dem 1. März 2026 Schluss sein. Die Stadtverwaltung setzt eine neue Richtlinie um, die das „wilde Parken“ beenden und den öffentlichen Straßenraum neu ordnen soll.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ab März tritt eine strengere Regulierung für E-Tretroller-Vermietsysteme in Kraft. Die Landeshauptstadt zieht damit die Reißleine und führt klare Limits ein:
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Obergrenze: Im gesamten Stadtgebiet dürfen künftig höchstens 1.200 E-Scooter bereitgestellt werden.
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Betreiber-Limit: Nur noch maximal vier Anbieter dürfen aktiv sein (aktuell haben drei Betreiber den Zuschlag erhalten).
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Feste Laufzeit: Die Genehmigungen werden für jeweils 24 Monate erteilt.
Fokus Innenstadt: Parken nur noch an Stationen
Die gravierendste Änderung betrifft die Ortsbezirke Altstadt und Neustadt. Hier wird das bisherige „Free-Floating-System“ (Abstellen überall erlaubt) durch ein stationsbasiertes System ersetzt:
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25 Abstellflächen: In der City wurden 25 feste Zonen markiert. Nur hier dürfen die E-Scooter in Mainz gemietet und wieder abgestellt werden.
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Limitierte Stückzahl: In der Innenstadt dürfen insgesamt nur noch 300 Roller gleichzeitig auf diesen Flächen stehen.
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Abstellverbote: In sensiblen Bereichen, wie weiten Teilen der historischen Altstadt, gilt künftig ein striktes Parkverbot – Hier die Übersicht der Verbotszonen
Konsequenzen bei Falschparken
Wird ein E-Scooter in Mainz außerhalb der markierten Flächen in der City abgestellt, stehen die Anbieter in der Pflicht. „Sollten E-Tretroller in der Innenstadt außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, dann hat der Anbieter diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen“, betont Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz.
Außerhalb von Alt- und Neustadt gilt die neue Regelung vorerst nicht – dort dürfen die Roller weiterhin wie gewohnt geparkt werden, sofern sie niemanden behindern.
Ziel: Mehr Sicherheit und Ordnung
„Wir mussten leider feststellen, dass viele E-Tretroller den Straßenraum blockieren oder einfach umgeworfen werden“, erklärt Matz den Vorstoß. Die Stadt hofft, durch die Konzentration auf feste Punkte das Stadtbild zu verbessern und insbesondere für Fußgänger, Senioren und Menschen mit Behinderung die Barrierefreiheit zu erhöhen.
Übersichtsliste der Abstellflächen für E-Scooter Stadtgebiet Mainz

- Richard-Wagner-Straße, 55118 Mainz
- Wallaustraße, 55118 Mainz
- Sömmeringstraße, 55118 Mainz
- Peter-Cornelius-Platz, 55118 Mainz
- Josefsstraße, 55118 Mainz
- Josefsstraße – Hindenburgstraße, 55118 Mainz
- Frauenlobplatz, 55118 Mainz
- Albinistraße, 55116 Mainz
- Boppstraße, 55118 Mainz
- Kurfürstenstraße, 55118 Mainz
- Schießgartenstraße, 55116 Mainz
- Erthalstraße, 55118 Mainz
- Schottstraße, 55116 Mainz
- Mittlere Bleiche, 55116 Mainz
- Bauerngasse, 55116 Mainz
- Hauptbahnhof Westseite
- Am Kronberger Hof, 55116 Mainz
- Münsterstraße, 55116 Mainz
- Große Langgasse, 55116 Mainz
- Heugasse, 55116 Mainz
- Große Weißgasse, 55116 Mainz
- Weißliliengasse, 55116 Mainz
- Holzstraße, 55116 Mainz
- Neutorstraße, 55116 Mainz
- Bahnhof Römisches Theater, 55116 Mainz
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