BYC-NewsMainzStadtverwaltung MainzNeuregelung für E-Scooter in Mainz ab 1. März

Neuregelung für E-Scooter in Mainz ab 1. März

Station statt Gehweg: Mainz setzt auf stationsbasiertes Verleihsystem in der City. Neue Richtlinie begrenzt Roller-Zahl und Betreiber, um den öffentlichen Raum zu entlasten.

Wer kennt es nicht? Umgekippte E-Scooter in Mainz auf dem Bürgersteig oder Roller, die mitten im Weg stehen. Damit soll in der Mainzer Innenstadt ab dem 1. März 2026 Schluss sein. Die Stadtverwaltung setzt eine neue Richtlinie um, die das „wilde Parken“ beenden und den öffentlichen Straßenraum neu ordnen soll.

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Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Ab März tritt eine strengere Regulierung für E-Tretroller-Vermietsysteme in Kraft. Die Landeshauptstadt zieht damit die Reißleine und führt klare Limits ein:

  • Obergrenze: Im gesamten Stadtgebiet dürfen künftig höchstens 1.200 E-Scooter bereitgestellt werden.

  • Betreiber-Limit: Nur noch maximal vier Anbieter dürfen aktiv sein (aktuell haben drei Betreiber den Zuschlag erhalten).

  • Feste Laufzeit: Die Genehmigungen werden für jeweils 24 Monate erteilt.

Fokus Innenstadt: Parken nur noch an Stationen

Die gravierendste Änderung betrifft die Ortsbezirke Altstadt und Neustadt. Hier wird das bisherige „Free-Floating-System“ (Abstellen überall erlaubt) durch ein stationsbasiertes System ersetzt:

  1. 25 Abstellflächen: In der City wurden 25 feste Zonen markiert. Nur hier dürfen die E-Scooter in Mainz gemietet und wieder abgestellt werden.

  2. Limitierte Stückzahl: In der Innenstadt dürfen insgesamt nur noch 300 Roller gleichzeitig auf diesen Flächen stehen.

  3. Abstellverbote: In sensiblen Bereichen, wie weiten Teilen der historischen Altstadt, gilt künftig ein striktes Parkverbot – Hier die Übersicht der Verbotszonen

Konsequenzen bei Falschparken

Wird ein E-Scooter in Mainz außerhalb der markierten Flächen in der City abgestellt, stehen die Anbieter in der Pflicht. „Sollten E-Tretroller in der Innenstadt außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, dann hat der Anbieter diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen“, betont Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz.

Außerhalb von Alt- und Neustadt gilt die neue Regelung vorerst nicht – dort dürfen die Roller weiterhin wie gewohnt geparkt werden, sofern sie niemanden behindern.

Ziel: Mehr Sicherheit und Ordnung

„Wir mussten leider feststellen, dass viele E-Tretroller den Straßenraum blockieren oder einfach umgeworfen werden“, erklärt Matz den Vorstoß. Die Stadt hofft, durch die Konzentration auf feste Punkte das Stadtbild zu verbessern und insbesondere für Fußgänger, Senioren und Menschen mit Behinderung die Barrierefreiheit zu erhöhen.

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Übersichtsliste der Abstellflächen für E-Scooter Stadtgebiet Mainz

Abstellzonen für e-scooter in mainz
Abstellzonen für E-Scooter in Mainz
  1. Richard-Wagner-Straße, 55118 Mainz
  2. Wallaustraße, 55118 Mainz
  3. Sömmeringstraße, 55118 Mainz
  4. Peter-Cornelius-Platz, 55118 Mainz
  5. Josefsstraße, 55118 Mainz
  6. Josefsstraße – Hindenburgstraße, 55118 Mainz
  7. Frauenlobplatz, 55118 Mainz
  8. Albinistraße, 55116 Mainz
  9. Boppstraße, 55118 Mainz
  10. Kurfürstenstraße, 55118 Mainz
  11. Schießgartenstraße, 55116 Mainz
  12. Erthalstraße, 55118 Mainz
  13. Schottstraße, 55116 Mainz
  14. Mittlere Bleiche, 55116 Mainz
  15. Bauerngasse, 55116 Mainz
  16. Hauptbahnhof Westseite
  17. Am Kronberger Hof, 55116 Mainz
  18. Münsterstraße, 55116 Mainz
  19. Große Langgasse, 55116 Mainz
  20. Heugasse, 55116 Mainz
  21. Große Weißgasse, 55116 Mainz
  22. Weißliliengasse, 55116 Mainz
  23. Holzstraße, 55116 Mainz
  24. Neutorstraße, 55116 Mainz
  25. Bahnhof Römisches Theater, 55116 Mainz

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