Für die Parkflächen an der Ochsenwiese in Gustavsburg wird in den kommenden Tagen eine neue Parkregelung eingeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Parkplatzsituation für die örtlichen Sportvereine und deren Besucherinnen und Besucher dauerhaft zu verbessern.
Künftig dürfen auf den Parkflächen ausschließlich Personenkraftwagen (Pkw) abgestellt werden. Darüber hinaus wird für den überwiegenden Teil der Stellplätze eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden eingeführt. Ausgenommen sind die ersten vier Parkplätze unmittelbar am Eingang zur Sportanlage. Diese bleiben ohne zeitliche Begrenzung nutzbar und stehen insbesondere Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung, die sich länger als drei Stunden auf dem Sportgelände aufhalten. Von der neuen Regelung unberührt bleibt auch der Vorplatz vor dem Sportgelände, der sich hinter den Absperrpfosten befindet.
Parkscheibenregelung und der Beschränkung auf Pkw an der Ochsenwiese
Hintergrund der neuen Regelung ist, dass die Parkflächen in der Vergangenheit zunehmend durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge wie Anhänger, Wohnmobile oder ähnliche Fahrzeuge belegt wurden. Dadurch standen insbesondere bei Veranstaltungen der örtlichen Vereine häufig nicht genügend Stellplätze zur Verfügung. Mit der Kombination aus Parkscheibenregelung und der Beschränkung auf Pkw soll künftig eine höhere Fluktuation auf den Parkflächen erreicht und ein dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen verhindert werden. Die neue Beschilderung erleichtert zudem die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten.
Die Umsetzung der Beschilderung ist bis Mitte des Monats Juli vorgesehen. Die Stadt bittet alle Nutzerinnen und Nutzer der Parkflächen, die neue Beschilderung zu beachten und bedankt sich für ihr Verständnis.






